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Telemedizin

Betreuung von COPD-Patienten ausgeweitet

COPD-Patienten nehmen eine telemedizinische Betreuung zur Therapieunterstützung gerne an. Das zeigt ein IV-Projekt mit dem Anbieter Philips.

Veröffentlicht:

HAMBURG. Mehrere 100 COPD-Patienten sind aktuell in einen bundesweit angelegten IV-Vertrag zwischen der Techniker Krankenkasse, dem Telemedizin-Zentrum des Robert-Bosch-Krankenhauses (RBK) und dem Telemedizin-Anbieter Philips eingeschrieben.

Der Vertrag nach Paragraf 140 SGB V ist im April 2015 gestartet worden, jährlich würden etwa 200 Patienten neu in das Programm aufgenommen, berichtete Anne-Katrin Meckel von der TK auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Im Sommer dieses Jahres ist auch die Continentale Betriebskrankenkasse beigetreten, weitere Betriebskrankenkassen sollen folgen.

Ausgewählt werden geeignete Patienten von den Krankenkassen, dann vom Telemedizinischen Zentrum des RBK angesprochen. Wollen die Patienten teilnehmen, wird auch der betreuende Haus- oder Facharzt benachrichtigt.

Im Vertrag bleibt die Behandlungshoheit bei den Ärzten. Sie erhalten für die Teilnahme am Vertrag eine kleine Aufwandsentschädigung.

Lernen mit dem Tablet

Die Patienten bekommen einen Tablet-Computer, über den sie Lernmodule, teilweise auch als Video, absolvieren und außerdem täglich aktuelle Werte aus einem Pulsoxymeter sowie einen Fragebogen zur aktuellen gesundheitlichen Situation übermitteln.

Bei Auffälligkeiten reagiert das Telemedizin-Zentrum und nimmt per Telefon mit dem betreffenden Patienten Kontakt auf, auch die Ärzte werden benachrichtigt.

Das telemedizinische System von Philips heißt Motiva und ist bereits seit fast 10 Jahren auf dem Markt. 15.000 Patienten arbeiteten weltweit mit Motiva, sagte Dr. Barbara Koch von Philips auf Anfrage.

"Die Patienten reagieren ausgesprochen positiv, wenn sie angesprochen werden", sagte Anett Göbel von der Continentale BKK. Sie seien froh, dass sich zusätzlich jemand um sie kümmert, ergänzte Maike Sonnenberg vom RBK. Auch die Compliance der Nutzung des Systems sei sehr gut.

Ziel des IV-Vertrags ist es durch Verhaltensänderungen des Patienten zur Verbesserung seiner Lebensqualität beizutragen. "Wir stärken die Patienten in ihrem Selbstmanagement", sagte Sonnenberg. Eine Evaluation der ersten 18 Monate der Integrierten Versorgung liegt bislang noch nicht vor. (ger)

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