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Publikation des MDK Nord

Erste Erfahrungen von Gutachtern und Therapeuten mit Cannabis-Therapie

Für die „Ärzte Zeitung“ kommentiert Experte Dr. Johannes Horlemann eine Publikation des MDK Nord. Der hat ausgewertet, mit welchen Problemen Ärzte bei der Verordnung von Cannabispräparaten zu kämpfen haben.

Veröffentlicht:

Neu-Isenburg. Der für Schleswig-Holstein und Hamburg zuständige MDK Nord hat 2200 Anträge auf die Therapie mit Cannabis bei chronischen Schmerzen ausgewertet (Schmerz 2019; 33:437-442). Die „Ärzte Zeitung“ hat den DGS-Präsidenten Dr. Johannes Horlemann aus Kevelaer um Kommentare zu einigen Thesen der Publikation gebeten.

1. These: Nicht selten werden laut MDK Nord aufgrund des Wunsches der Patienten nach Cannabispräparaten Therapiealternativen mit besserer Evidenz nicht in Betracht gezogen.

Horlemann: „Ein Patient muss alle Optionen einer Standardtherapie durchlaufen haben, bevor Cannabinoide in Betracht kommen. Verordnern von Cannabis-Präparaten sollte die multimodale Schmerztherapie ein Begriff sein.“

2. These: Ein Drittel aller vorgelegten Anträge beim MDK Nord seien unvollständig gewesen und konnten daher nicht abschließend beurteilt werden.

Horlemann: „Die Zahlen der Barmer GEK, der Techniker Krankenkasse und der AOK sind deutlich niedriger. Hauptablehnungsgrund deutschlandweit ist das Nichtausschöpfen der Standardtherapien.“

3. These: Die Begriffe „schwerwiegende Erkrankung“ oder „schwerwiegende Symptome“ seien unzureichend definiert und ließen erhebliche Interpretationsspielräume zu.

Horlemann: „Eine schwere Beeinträchtigung der Lebensqualität ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) für die Palliativmedizin eindeutig definiert: nicht kontrollierbare Schmerzen, schwere urogenitale Symptomatik, Endstadien von internistischen und neurologischen Erkrankungen und schwere Infektionskrankheiten im Endstadium wie Aids. Aber zum Beispiel auch ein Morbus Sudeck, der mit permanenten starken Schmerzen einhergeht, der für Schlaflosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sorgt, kann meiner Meinung nach als eine schwerwiegende Erkrankung gelten.“

4. These: In vielen Anträgen zeige sich eine unrealistisch überhöhte Erwartung seitens der Patienten an eine Cannabis-Therapie, oft gepaart mit Unterschätzung potenzieller Risiken.

Horlemann: „Das ist eine tendenziöse Behauptung, denn diese Erwartung kann aus keinem Antrag hervorgehen. Wenn die Indikation stimmt, ist meistens auch ein Behandlungseffekt zu erwarten. Zu beachten ist dabei, dass die Cannabis-Therapie immer eine Add-on-Therapie ist. Und: Cannabinoide sind eine sehr nebenwirkungsarme Substanzgruppe.“

5. These: Fertigarzneimittel oder standardisierte Rezepturen seien zu bevorzugen. Cannabisblüten werden kritisch gesehen, der von Befürwortern angeführte Entourage-Effekt (Zusammenspiel aller in den Blüten enthaltenen Bestandteile) sei nicht hinreichend belegt.

Horlemann: „Das stimmt. Einem Patienten mit chronischen Schmerzen, der an die Terpen-Wirkung glaubt, würde ich aber dennoch entgegenkommen.“ (ner)

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