Kontroverse um Doping als Kriminalität

BERLIN (run/HL). Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf beraten, der im Kern eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist und härtere Strafen für banden- und gewerbsmäßiges Doping vorsieht. Den Grünen sowie der CSU geht das geplante Gesetz nicht weit genug.

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Geplant ist, dass das Bundeskriminalamt die Ermittlungsbefugnisse für international organisierten ungesetzlichen Arzneimittelhandel bekommt. Für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten wird das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug verschärft.

Der Besitz "nicht geringfügiger Mengen" bestimmter Doping-Substanzen soll strafbar werden, wobei die konkreten Mengen noch definiert werden müssen. Sich selbst zu dopen, soll allerdings straffrei bleiben. Nach dem Bundesrat muss sich nun der Bundestag erneut mit dem Gesetz befassen. Es soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Das Bundesinnenministerium will eine Task-Force einrichten. Dabei wird auch überprüft, inwieweit Fördergelder des Bundes für Sportzwecke verwendet wurden, bei denen Doping eine Rolle spielt. Dabei wird auch die sportärztliche Betreuung untersucht.

Der sportpolitische Sprecher der Grünen, Winfried Hermann, beklagte im "ARD-Morgenmagazin", dass weiterhin Sportbetrug und die Einnahme von Dopingmitteln nicht bestraft würden. Das sieht auch der Sportrechtsexperte Professor Jens Adolphsen von der Uni Gießen so. Denn das Kernproblem seien nicht nur die Betreuer, sondern auch die Sportler. Diese würden noch zu sehr als Opfer gesehen, sagte er im Deutschlandfunk. Die bayerische Gesundheitsministerin Beate Merck, CSU, forderte daher, den Besitz von Dopingmitteln generell unter Strafe zu stellen.

Anders die Ansicht des CDU-Sportpolitikers Peter Rauen. Er unterstützt, dass der Besitz kleiner Mengen an Dopingmitteln straffrei bleibt. Mit der Verschärfung des AMG mit Strafen bis zu zehn Jahren würden hingegen Hintermänner und Drahtzieher wirkungsvoll belangt.

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