Früherkennung

Krebshilfe fordert Lungenkrebs-Screening für starke Raucher als Kassenleistung

Vor allem ärmere Menschen rauchen zu viel. Doch genau jene können sich die Lungenkrebs-Früherkennung im CT nicht leisten, solange sie Selbstzahlerleistung ist. Die Deutsche Krebshilfe will das ändern.

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Den Krebs erkennen, bevor überhaupt Krankheitssymptome auftreten und damit die Krebssterblichkeit senken – das ist das Ziel von Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, die seit dem 1. Juli möglich sind.

Den Krebs erkennen, bevor überhaupt Krankheitssymptome auftreten und damit die Krebssterblichkeit senken – das ist das Ziel von Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, die seit dem 1. Juli möglich sind.

© oksanazahray / stock.adobe.com

Bonn. Die seit 1. Juli bestehende Möglichkeit auf eine computertomographische Untersuchung ihrer Lunge auch ohne vorliegende Symptome für starke Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren hat bislang einen Haken: Die Kosten für diese Früherkennungsuntersuchung müssen Teilnehmende vorerst selbst tragen.

Die Deutsche Krebshilfe forderte daher am Montag, die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Nur so könne garantiert werden, dass nicht nur Menschen aus sozial höheren Schichten davon profitierten, so deren Vorstandsvorsitzender Gerd Nettekoven. Denn vor allem ärmere und weniger gebildete Personen rauchten viel, jedoch insbesondere diese Menschen könnten sich die Untersuchung nicht leisten.

G-BA prüft auf Eignung als Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ab Juli 18 Monate Zeit, um darüber zu beraten, ob das Screening als Kassenleistung eingeführt wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hatte die jetzt in Kraft getretene Verordnung, nach der diese Untersuchung strahlenschutzrechtlich zulässig ist, bereits im Mai erlassen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte in einer Metaanalyse zuvor befunden, ein Niedrigdosis-CT-Screening könne 5 von 1.000 ehemals starken Raucherinnen und Rauchern innerhalb von etwa zehn Jahren davor bewahren, an Lungenkrebs zu sterben. (bar)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 02.07.202410:19 Uhr

Beim Lungenkrebs würde allein schon die Berufsanamnese (Hippokrates: Jeden Patienten nach seinem Beruf fragen!) bei Berufskrebs die Kostenträgerschaft zugunsten GKV auf die sog. Berufsgenossenschaften und "Unfall"kasssen (GUV) verlagern.
(Müsch, Berufskrankheiten-Gutachter)

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