Arbeitsschutz

Krebsprävention im Job: EU zieht die Zügel an

Brüssel verschärft den Arbeitsschutz: Karzinogene zytotoxische Arzneimittel unterliegen künftig der Richtlinie über karzinogene und mutagene Stoffe. Im Titel werden die Reprotoxine ergänzt.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Zytostatikaherstellung: Der Umgang des Gesundheitspersonals mit solchen Stoffen am Arbeitsplatz gilt als kanzerogen, mutagen und reproduktionstoxisch.

Zytostatikaherstellung: Der Umgang des Gesundheitspersonals mit solchen Stoffen am Arbeitsplatz gilt als kanzerogen, mutagen und reproduktionstoxisch.

© Rolf Vennenbernd / dpa / picture alliance

Brüssel. Die EU will die Grenzwerte für die Arbeitsplatzexposition gegenüber Acrylnitril und Nickelverbindungen festlegen und die Grenzwerte für Benzol senken. Das sind nur zwei Maßnahmen, auf die sich Rat und Parlament in puncto vierter Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (Richtlinie 2004/37/EG) zum Schutz von Beschäftigten vor der Gefährdung durch krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe nun am Donnerstag geeinigt haben.

Nach Angaben der Kommission sind mehr als eine Million Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz Acrylnitril, Nickelverbindungen und Benzol ausgesetzt, und jedes Jahr sind 52 Prozent der arbeitsbedingten Todesfälle in der Europäischen Union auf Krebs zurückzuführen.

Die CMD-Richtlinie wird in die Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe/ CMRD umbenannt. Denn durch die Einigung zwischen Rat und Parlament werden reproduktionstoxische Stoffe von nun an unter die modifizierte Richtlinie fallen.

Dieses Vorgehen adressiert vor allem das Gesundheitspersonal. Denn karzinogene zytotoxische Arzneimittel – darunter fallen bekanntlich vor allem Zytostatika in der Krebstherapie – verursachen bei Gesundheitspersonal Krebserkrankungen wie Leukämie und sollen im Anhang I aufgelistet werden. Dadurch werden die Grenzwerte für zwölf reproduktionstoxische Stoffe, die derzeit unter andere EU-Rechtsvorschriften fallen, der strengeren Richtlinie über Karzinogene und Mutagene zugeordnet.

Gewerkschaften haben Druck aufgebaut

Rat und Parlament fordern, dass Beschäftigte, die mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder reproduktionstoxischen Arzneimitteln umgehen, besser für den sicheren Umgang mit diesen geschult werden. Sie fordern ferner die Kommission auf, Leitlinien für die Ausbildung, Aufsicht und Überwachung herauszugeben. Die nun erzielte vorläufige Einigung wird vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Hinblick auf ihre Billigung geprüft. Die förmliche Abstimmung im Rat und im Europäischen Parlament findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Vor allem um das Gesundheitspersonal im Job stärker gegen arbeitsbedingte Risiken wie Fehlgeburten oder erektile Dysfunktion zu schützen, haben die Gewerkschaften im Oktober vergangenen Jahres die groß angelegte Kampagne Stop Cancer At Work gestartet.

Beteiligt sind der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC), das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI), die Europäische Union für öffentliche Dienste (EPSU) und das Europäische Netzwerk für biologische Sicherheit (EBN). Mit im Boot sind auch der Europäische Verband der Pflegeverbände (EFN), der Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte (CPME), die Europäische Krebspatientenkoalition (ECPC), die European Specialist Nurses Organisation (ESNO) und die European Association of Pharmacy Technicians (EAPT).

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