Kommentar
Letzte Schatten der Schluckimpfung
"Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam". Dieser Slogan steht in Deutschland für eine beispiellose Erfolgsstory einer hochwirksamen Vakzine gegen eine Viruskrankheit. Durch die Impfung sank in den 1960er Jahren die Inzidenz der Poliomyelitis in Deutschland von mehreren tausend Erkrankungen jährlich auf eine Handvoll. Weltweit wurden seither Poliomyelitis-Wildviren in den meisten Ländern mit dem Impfstoff eradiziert. Selbst heute noch ist die orale Poliovakzine die Basis von Impfprogrammen in Entwicklungsländern.
Diese Fakten sollte man sich vor Augen halten, wenn heute über die Schluckimpfung geurteilt wird. Denn deren Schutz hat seinen Preis: Statistisch kommt auf 4,5 Millionen Impfungen eine Polio-Erkrankung durch die Impfviren. Dieses Risiko ist bei uns nur so lange vertretbar gewesen, wie es deutlich mehr Erkrankungen durch die Wildviren gab.
Vor gut zehn Jahren wurde deshalb auf die inaktivierte Poliovakzine - bei der es keine Impfpolio geben kann - gewechselt. Es wird Zeit, dass möglicherweise Impfgeschädigte endlich wissen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts dazu war leider nur ein weiterer Schritt hin zur Rechtssicherheit.
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