Direkt zum Inhaltsbereich

Niedersächsischer Landtag stimmt für Rauchverbot

HANNOVER (cben). Der Niedersächsische Landtag hat dem Nichtraucherschutzgesetz des Landes zugestimmt. Es tritt am 1. August in Kraft. Niedersachsens Wirte wollen Klage einreichen.

Veröffentlicht:

Ab August wird der Nikotinqualm in Krankenhäusern Schulen und Kindergärten und - noch immer sehr umstritten - auch in Gaststätten, Kneipen und Diskotheken verboten sein. Wer das Verbot übertritt, muss mit Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen.

Es gibt aber auch Ausnahmen. So gilt das Verbot zum Beispiel nicht in den Vernehmungsräumen von Polizei und Justiz, ebenso wenig in privaten Heimzimmern von Schwerkranken. Auch eigens eingerichtete und als solche gekennzeichnete Rauchzimmer sind vom Verbot ausgenommen.

Der Deutsche Hotel- und Gasstättenverband (Dehoga) hat bereits angekündigt, das Gesetz zu boykottieren. Der Dehoga-Landesverband Niedersachsen sucht jetzt eine Art Musterbetrieb, der bereit ist, gegen das Nichtraucherschutzgesetz zu klagen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Statistik zur Nikotinsucht

Fast ein Fünftel der Deutschen ab 15 Jahren raucht

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
50 Jahre Jung-Preis

© Jung-Stiftung für Wissenschaft und Forschung

50 Jahre Jung-Preis

Freiheit als Voraussetzung für medizinischen Fortschritt

Anzeige | Jung-Stiftung für Wissenschaft und Forschung
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

T2D-Therapie jetzt auch mit Semaglutid 2 mg

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novo Nordisk Pharma Gmbh, Mainz
Abb. 1: Empagliflozin reduzierte auch bei niedriger Ausgangs-eGFR die Progression der chronischen Nierenkrankheit (Test für Heterogenität/Trend: a) 12=0,06, p=0.81; b) 12=6,31, p=0,012)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [6]

Chronische Nierenkrankheit

SGLT2-Inhibition: Nephroprotektiv auch bei stark erniedrigter eGFR

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Ko KG, Ingelheim am Rhein
Abb. 2: Sekundärer Endpunkt der BOREAS-Studie: Veränderung der Lungenfunktion unter Dupilumab versus Placebo

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Typ-2-Inflammation bei COPD

Bessere Lungenfunktion und mehr Lebensqualität durch IL-4/-13-Hemmung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Berlin, und Regeneron GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

Herzinsuffizienz

Erste klinische Studie belegt Wirksamkeit des Herzpflasters

Änderungen aus dem GOLD-Update

Neues Vorgehen bei COPD: Proaktiv statt reaktiv!

Lesetipps
Ein Arzt hält ein Model des männlichen Geschlechtstraktes und zeigt mit einem Stift auf die Prostata.

© Peakstock / stock.adobe.com

Cochrane-Review

Prostatakrebs: Wie ist denn nun die Evidenz des PSA-Screenings?

Modell des Darms

© SewcreamStudio / Stock.adobe.com

FODMAP, Hypnose, Stuhltransfer

Diese Interventionen helfen beim Reizdarmsyndrom

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram