Direkt zum Inhaltsbereich

Nachspiel zur PR-Kampagne

Uniklinikum Heidelberg stellt Strafanzeige gegen Unbekannt

Veröffentlicht:

HEIDELBERG. Das Universitätsklinikum Heidelberg hat in der Causa Bluttest zur Brustkrebsdiagnostik bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg nun Strafanzeige gegen Unbekannt „unter allen rechtlichen Gesichtspunkten“ gestellt. Das Klinikum sehe sich als öffentliche Einrichtung zu diesem Schritt gezwungen, teilte es am Freitag mit.

Welches konkrete Vorgehen allerdings zum Nachteil der Klinik Anlass für die Strafanzeige sei, teilte die Kliniksprecherin auch auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ nicht mit.

Die Universitätsklinik Heidelberg steht seit Ende Februar in der Kritik, mit einer verfrühten Ankündigung eines neuen Bluttests zur Diagnostik von Brustkrebs ungerechtfertigt Hoffnungen geschürt zu haben. Keine überprüfbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und undurchsichtige Finanzverflechtungen rund um die Ausgründung des Universitätsklinikums zur Entwicklung des Bluttests verschärften die Kritik.

„Wenn aus wirtschaftlichen Interessen unüberprüfbare Ergebnisse an die Öffentlichkeit gegeben und damit ungerechtfertigte Erwartungen geweckt werden, wirft das einen Schatten auf das Image der Forschung“, hatte sich jüngst der Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, Johannes Bruns. geäußert. Zudem stelle sich durchaus die Frage nach Interessenkonflikten, wenn Geld und Wissenschaft in einer Hand zusammenkämen.

Noch deutlicher formulierte es Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Es würden offensichtlich wirtschaftliche Interessen in unverantwortlicher Weise vor das Wohl der betroffenen Frauen gestellt, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

In seiner aktuellen Mitteilung bedauert das das Universitätsklinikum nochmals die Geschehnisse rund um den Bluttest, betont aber zugleich, dass sich es sich zu der Aufgabe bekenne, die Erkenntnisse aus der Forschung in die klinische Anwendung zu übertragen und dazu auch Ausgründungen zu tätigen.

Eine Aussicht, wann mit einer offiziellen Stellungnahme der Expertenkommission unter Leitung von Professor Matthias Kleiner, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, zu rechnen ist, gibt die Uniklinik weiterhin nicht. Von der Kommission wird erwartet, dass sie Licht in die Abläufe rund um die PR-Kampagne zum Bluttest und die geschäftlichen Verknüpfungen bringt. (mmr/run)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühe Tumorstadien

Brustkrebs-Rezidivrisiko: KI kann Multi-Gentest ersetzen oder ergänzen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Die kardiorenalmetabolische Organachse: ganzheitliche Versorgung durch interdisziplinäre Zusammenarbeit (Quelle: Michalopoulou E et al., J Clin Med 2025, 14:428)

© Springer Medizin Verlag

Biomarker gegen Diabetes-Folgen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Diagnostics Deutschland GmbH, Mannheim
Porträt: xxx

© Porträt: Alexander Sahi

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Testosteronmangel: Worauf es in der Hausarztpraxis ankommt

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Besins Healthcare Germany GmbH, Berlin

BCMA-gerichtete CAR-T-Zelltherapie rückt nach vorn

Cilta-cel setzt Standards im ersten Rezidiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, Neuss, a Johnson & Johnson company
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Vegetarische und vegane Ernährung bei Kindern mit Vorerkrankungen

Hornhautinfektion durch Pilze

Pilzkeratitis: CRISPR-Test hilft bei unklaren Verdachtsfällen

Lesetipps
Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

Eine Illustration zeigt, wie mittels einer Spritze ins Auge gestochen wird.

© Asset Arc / stock.adobe.com / generated AI

Neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration

Anti-VEGF-Injektionen: Versäumte Termine kosten nAMD-Patienten wohl Sehschärfe