Noch ist der Entwurf für ein Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen nicht abgestimmt. Aber dass die Ärzte - und andere Heilberufe wie Pfleger und Apotheker - noch um die Strafbarkeit von Bestechung und Bestechlichkeit herumkommen werden, ist nicht zu erwarten.