Ärzte müssen nicht alles wissen. Treten bei einer Behandlung Probleme auf, die nur außerhalb des eigenen Fachgebiets diskutiert werden, liegt keine schuldhafte Pflichtverletzung vor. Daher entfällt auch die Haftung des Arztes, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.