Wenn ein Pharmaunternehmen bei einem anderen eine Patentlizenz erwirbt, muss es diese in jedem Fall auch bezahlen. Stellt sich später heraus, dass der Lizenzerwerb gar nicht nötig war, rechtfertigt das keine Preisminderung. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH).