Baden-Württemberg

Beinprothesen-Register in Heidelberg soll Versorgungsqualität erheben

In der Versorgung von beinamputierten Menschen müssen verschiedene Sektoren zusammenarbeiten. In Baden-Württemberg werden nun im bundesweit ersten Beinprothesen-Register Versorgungsdaten erfasst.

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Nach der Amputation steht den Betroffenen oft ein langwieriger Reha-Prozess bevor.

Nach der Amputation steht den Betroffenen oft ein langwieriger Reha-Prozess bevor.

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Stuttgart/Heidelberg. Am Uniklinikum Heidelberg wird in Kooperation mit dem Fraunhofer Institut Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) das bundesweit erste Beinprothesen-Register etabliert.

Jährlich sind rund 55.000 Menschen in Deutschland von Amputationen der unteren Extremitäten betroffen. Bisher werden die Daten aus der zumeist lebenslangen orthopädietechnischen Versorgung, die oft von Physiotherapie begleitet wird, nicht systematisch erfasst.

Der oft langwierige Reha-Prozess dieser Patienten wird nicht selten durch Informationsverluste belastet – beim Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung oder von der Akutbehandlung zur Reha-Phase.

Das baden-württembergische Sozialministerium stellt 900.000 Euro für das Projekt „Aufbau eines Medizinischen Registers für die Behandlung und Versorgung von Menschen mit Beinamputation“ zur Verfügung. Das AMP-Register könne die Grundlage auch für ein bundesweites Register sein, so das Ministerium.

Zentrale Dokumentation durch alle Beteiligten

Das Vorhaben baut auf dem sogenannten AMP-Kompass auf, den das Land bereits finanziell unterstützt hat. Dabei handelt es sich um ein digitales Dokumentationswerkzeug, das es allen am Versorgungsprozess von beinamputierten Menschen beteiligten Berufsgruppen ermöglichen soll, medizinische Daten in das System einzupflegen. Dazu sollen auch Daten zur Therapie und zur orthopädietechnischen Versorgung gehören.

Erhoben werden sollen auch Daten zur Mobilität der Patienten. Dazu werden über mobile Sensoren Belastungsdaten an den Orthopädietechniker übermittelt – so soll untersucht werden, inwieweit das eingesetzte Hilfsmittel tatsächlich die gesellschaftliche Teilhabe des Betroffenen sicherstellt.

Mittelfristig soll es möglich sein, die Vernetzung zwischen ambulanten Leistungserbringern (Hausarzt, Physiotherapie, Orthopädietechnik) zu analysieren. Ziel ist es auch, die Versorgungssituation der Betroffenen im Sinne einer Nachbeobachtung zu erheben – wie es auch in der europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) vorgesehen ist. Die Mittel für die Förderung stammen aus dem Topf für „Digitalisierung in Medizin und Pflege“ des Sozialministeriums. (fst)

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