Noch keine Honorar-Einigung

Hessen müssen Corona-Impfung selbst zahlen

Während in allen anderen Ländern eine Einigung über das Honorar für die COVID-19-Impfung erzielt werden konnte, ringen in Hessen KV und Kassen immer noch darum.

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Die Vergütung für die Corona-Auffrischungsimpfung ist in Hessen immer noch nicht geregelt.

Die Vergütung für die Corona-Auffrischungsimpfung ist in Hessen immer noch nicht geregelt.

© Klaus-Dieter Esser / agrarmotive / picture alliance

Frankfurt/Main. In Hessen gibt es nach wie vor keine Einigung zwischen gesetzlichen Krankenassen und der Kassenärztlichen Vereinigung über die Vergütung der Auffrischimpfungen gegen SARS-CoV-2. Impfwillige müssen folglich eine Impfung mit dem angepassten Corona-Impfstoff selbst zahlen und das Geld dann von ihrer Krankenkasse zurückfordern.

„Die Gespräche laufen aber weiter mit hoffentlich positivem Ausgang“, sagte KV-Sprecher Karl Roth am Freitag. Bisher liege aus Sicht der Ärzte „kein ausreichendes Angebot seitens der Kassen“ vor. Daher gebe es noch keine vertragliche Vereinbarung.

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Wie weit Angebot der Kassen und Forderung der Ärzte auseinanderliegen, wollte die KV nicht sagen. Auch seitens der Kassen gibt es dazu keine Aussage. Riyad Salhi, Sprecher der AOK Hessen, äußerste sich zur Differenz ebenfalls nicht. Er habe aber den Eindruck, dass beide Seiten guten Willens seien und es sehr bald zu einer Einigung komme.

Neue Vakzine ab 18. September bestellbar

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung können Arztpraxen den an die Omikron-Variante angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech erstmals für die Woche ab 18. September bestellen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit angepasstem Impfstoff „für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-Verlauf“. Dazu gehören laut STIKO zum Beispiel Personen ab 60 Jahre und Bewohner in Pflegeeinrichtungen.

„Es ist aber so, dass sowohl die Logistik um die Impfung als auch die Dokumentation deutlich aufwändiger sind. Und diesen Mehraufwand haben die Kassen in anderen Ländern anerkannt und honoriert, teilweise, indem sie andere Impfungen wie die Grippe höher vergüten“, so KV-Sprecher Roth.

Impfhonorar meist bei 15 Euro

Tatsächlich sind vielerorts die Honorare für die Influenza-Impfung erhöht worden, meist allerdings in der Größenordnung um ein bis zwei Euro. Die Einigungen bezüglich des Corona-Boosters sehen in der Mehrzahl der Länder 15 Euro pro Impfung vor, in Baden-Württemberg 15,50 Euro und in Bayern 16 Euro.

Nach Schätzung der KV könnte der Betrag, den der Patient vorstrecken muss, bei knapp 35 Euro nach GOÄ-Abrechnung liegen. Der Hessische Rundfunk zitiert den hiesigen Hausärzteverband mit der Aussage von 25 bis 30 Euro pro Patient.

Die KV rechnet aber „mit einer nicht allzu großen Nachfrage“: Anders als in der Hochzeit der Pandemie gehe es nicht mehr um eine allgemeine Grundimmunisierung der Gesamtbevölkerung, sondern um eine Auffrischung für eine überschaubare Bevölkerungsgruppe.

Die SPD-Landtagsfraktion ruft nun nach der Rechtsaufsicht: „Gesundheit darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Nach jetzigem Stand wird es aber genau das. Deshalb erwarte ich, dass der hessische Sozialminister schnellstens eingreift und beide Verhandlungspartner an seinen Ministertisch bittet“, sagte deren gesundheitspolitische Sprecherin Dr. Daniela Sommer. (bar/dpa)

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