Hessen

Verordnung zur Patientensicherheit

Eigens beauftragte Fachkräfte sollen Risiken ausloten, Maßnahmen ergreifen und an Ministerium und neuen Beirat berichten.

Christoph BarkewitzVon Christoph Barkewitz Veröffentlicht:

WIESBADEN. Hessens Krankenhäuser sollen nach dem Willen der schwarz-grünen Landesregierung qualifizierte Patientensicherheitsbeauftragte benennen. Das Land habe jetzt eine Rechtsverordnung zur Patientensicherheit auf den Weg gebracht, in der die Kliniken aufgefordert würden, eine Sicherheitskultur zu etablieren und weiter zu entwickeln, teilte Sozialminister Kai Klose (Grüne) mit.

Die Patientensicherheitsbeauftragten sollten Risiken identifizieren, einschätzen und Maßnahmen ableiten. Deren Aufgaben seien konkret zu benennen, um die organisatorische Einordnung und Berichtspflichten zum Thema Patientensicherheit verbindlich regeln, sagte Klose. Organisatorisch sollen sie direkt der Klinikleitung unterstellt sein, „um die Entwicklung der Sicherheitskultur in einer Organisation als Führungsaufgabe zu verdeutlichen“.

Sein Ministerium wolle die Qualifizierung dieser Fachkräfte unterstützen, so der Minister, denn die Patientensicherheitsbeauftragten bräuchten für ihre Aufgaben eine hohe Fachkompetenz und müssten gute Kenntnisse auf dem Gebiet des klinischen Risikomanagements mitbringen.

Die Möglichkeiten zur Regelung solcher Maßnahmen sind mit der jüngsten Neuregelung des Hessischen Krankenhausgesetzes geschaffen worden. Die Rechtsverordnung sieht auch die Installation eines neuen Landesbeirats zur Patientensicherheit vor. Die Beauftragten müssen demnach regelmäßig dem Ministerium wie auch dem Beirat schriftlich über die Aktivitäten ihrer Kliniken Bericht erstatten.

„Es ist gut, dass die Verordnung in Hessen erarbeitet wurde“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Daniela Sommer. Doch herrsche bislang wenig Transparenz, wie genau die Patientensicherheit flächendeckend und strukturiert in Hessen weiterentwickelt werde.

Zustimmung kam von der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse. „Die Einführung von Patientensicherheitsbeauftragten in allen hessischen Kliniken ist absolut sinnvoll, denn die hochkomplexen und schnellen Abläufe in Krankenhäusern sind besonders anfällig für Fehler“, sagte deren Leiterin Dr. Barbara Voß.

Mehr zum Thema

Stempel statt Unterschrift

Nach Regressurteil Kritik der KV Hessen an Krankenkassen

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Peter Tinnemann und das erste papierlose Gesundheitsamt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte unter Druck die richtigen Entscheidungen treffen, Dr. Burda?

Deutsche Herzstiftung

Herzbericht 2025: Impfen schützt das Herz!

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung