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„Patientenwohl gefährdet“

Bayerischer Hausärzteverband: „iMVZ sind keine Lösung für Strukturprobleme“

Der Bayerische Hausärzteverband begrüßt die Vorschläge der Bundesärztekammer zur Begrenzung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren.

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Dr. Wolfgang Ritter vom Bayerischen Hausärzteverband beobachtet eine Konzentration bei iMVZ auf lukrative Leistungen.

Dr. Wolfgang Ritter vom Bayerischen Hausärzteverband beobachtet eine Konzentration bei iMVZ auf lukrative Leistungen.

© privat

München. Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) wird nicht müde, vor den aus seiner Sicht bestehenden Risiken für die medizinische Versorgung der Patienten durch eine Ausbreitung investorengeführter Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) zu warnen.

Entsprechend begrüßt er in einer Mitteilung das Positionspapier zum Regelungsbedarf für MVZ, das die Bundesärztekammer (BÄK) am Donnerstag vorgelegt hat.

Darin plädiert diese unter anderem für die ausschließliche Zulassung fachübergreifender MVZ, für mehr Transparenz in Sachen Inhaberschaft, für mehr Handhabe zur Überprüfung von Versorgungsaufträgen und der Einhaltung des Berufsrechts sowie für die Begrenzung von Marktanteilen.

„Das Patientenwohl ist gefährdet“

Beispiele aus anderen Ländern zeigten, dass sich die Patientenversorgung unter der Prämisse der Gewinnmaximierung verschlechtern könne, betont der BHÄV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Ritter. Das Patientenwohl sei gefährdet, wenn nicht die medizinische Indikation, sondern der Profit ausschlaggebend für medizinische Eingriffe sei.

Die Argumentation, durch kapitalorientierte MVZ lasse sich die Versorgung in strukturschwachen Regionen aufrechterhalten, lässt Ritter nicht gelten: „Die Realität sieht anders aus. Wir beobachten vielmehr eine Konzentrierung auf finanziell lukrative Leistungen in Ballungsgebieten.“

Investorengeführte MVZ seien keine Lösung für Strukturprobleme, sondern setzten die flächendeckende ambulante medizinische Versorgung zusätzlich unter Druck. Mehrfach hatte der BHÄV die Politik aufgefordert, gesetzliche Regelungen im Sozialgesetzbuch V zu schaffen, die ein Eindringen von Investoren begrenzen – zuletzt in einem Beschluss der Delegiertenversammlung im November. (mic)

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