„ÄrzteTag“-Podcast

Roll-out der elektronischen Patientenakte: Was müssen Praxen jetzt tun, Dr. Steiner?

An diesem Dienstag (29. April) startet der bundesweite Roll-out der elektronischen Patientenakte. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner, worauf es für Praxen jetzt ankommt und was bei der ePA-Erstbefüllung zu beachten ist.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

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Der Startschuss dürfte in der ganzen Republik zu hören sein, wenigstens in den Köpfen vieler Ärztinnen und Ärzte, Praxisteams, bei den PVS-Herstellern und Krankenkassen – und wohl auch bei vielen Patientinnen und Patienten: Ab Dienstag, 29. April beginnt der bundesweite Roll-out für die elektronische Patientenakte.

Sobald die entsprechenden Updates für die Praxisverwaltungssysteme angekommen und eingespielt sind, können dann alle Praxen damit beginnen, die bereits für knapp 70 Millionen gesetzlich Versicherte angelegten E-Akten zu befüllen. Nur rund fünf Prozent der Versicherten sollen im Durchschnitt nach Angaben der Krankenkassen der Anlage einer ePA widersprochen haben.

Steiner empfiehlt „Warm-up-Phase“

Was der Start der ePA für die Praxen bedeutet, das erläutert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner im „ÄrzteTag“-Podcast. Es gehe jetzt nicht darum, ob die Praxen reif für die ePA sind, merkt sie gleich zu Beginn des Gesprächs an, sondern darum, ob die ePA so weit ist, dass die Praxen damit sinnvoll arbeiten können.

Von der Seite der Praxisverwaltungssysteme (PVS) her könne man sagen, dass 99 Prozent der Anwender mit einem PVS arbeiten, das die erforderlichen Konformitätsbescheinigungen der gematik erhalten hat.

Steiner empfiehlt den Praxen, bevor sie versuchen, die ePA im Praxisalltag einfach zu nutzen, zunächst eine „Warm-up-Phase“ vorzuschalten, einmal das Hoch- und Herunterladen von Dokumenten in die Akte und aus der Akte heraus durchzuspielen. Wer in der Praxis für das Befüllen der Akte zuständig ist, könne jedes Team für sich intern absprechen, die Leistung sei jedenfalls delegierbar, betont Steiner.

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Aufklärung über ePA auch in Praxen

Im Podcast-Gespräch nimmt das KBV-Vorstandsmitglied auch die Krankenkassen aufs Korn, die häufig ihre Mitglieder nur unzureichend über die „ePA für alle“ informiert hätten. Nun bleibe die Aufklärung häufig an den Praxen hängen.

Steiner macht auch deutlich, welche Daten in die ePA hochgeladen werden sollten, wann es überhaupt nötig – und manchmal auch wichtig – ist, in die Akte zu schauen und wie die Abrechnung der Erstbefüllung vorzunehmen ist. Nicht zuletzt erläutert sie den medizinischen Nutzen der ePA, der in der elektronischen Medikationsliste bereits andeutungsweise zu spüren sei.

Die KBV hat zum Start der ePA ein umfangreiches Informationspaket im Internet geschnürt, das Praxisteams sich herunterladen können, darunter auch Videos, um die Vorgänge rund um die Akte zu visualisieren.

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Kommentare
Harald Schneider 03.05.202506:25 Uhr

Immer wenn konkrete Aussagen angefordert werden, schwurbelt Fr. Dr. Steiner herum, ob Sanktionen, % Zahlen oder anderes. Und Hr. Gerlof warum sollte es überhaupt eine Verpflichtung zur Nutzung der ePA für Vertragsärzte brauchen (so sie denn allen die Arbeit erleichtert) und geben (immerhin ist das eine PATIENTENAKTE und nicht die Akte des Arztes)? Sollte ihr Arbeitgeber einfach mal rückwirkende ihren Arbeitsvertrag ändern und sie zwingen nur noch Bleistift und Radiergummi zum Erstellen ihres Podcasts zu verwenden, Stichtag 2.Mai 2025? Wie würden sie sich fühlen? Wir Ärzte bekommen eine Zwangsverpflichtung zur Nutzung einer ePA "geschenkt", die keiner wollte.

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