„ÄrzteTag“-Podcast
Warum das Embryonenschutzgesetz eine Reform nötig hat
Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) fordert nach einem Urteil zum Transferverbot imprägnierter Eizellen einmal mehr neue, zeitgemäße Regelungen in der Reproduktionsmedizin. Welche Änderungen vordringlich wären, erläutert Humangenetikerin Dr. Gabriele du Bois, Vorsitzende des DÄB-Ethikausschusses, im Podcast-Gespräch.
Veröffentlicht:
Humangenetikerin Dr. Gabriele du Bois ist Vorsitzende des DÄB-Ethikausschusses.
© privat /du Bois
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im November in einem Revisionsverfahren ein maßgebliches Urteil zur künstlichen Befruchtung mit einer Eizellspende gefällt. Konkret ging es dabei um das Einsetzen von gespendeten Eizellen im sogenannten Vorkernstadium, bei denen bereits ein Spermium eingedrungen ist, aber noch keine Zellteilung stattgefunden hat. Die Richter werteten die Eizellen daher als noch unbefruchtet. Und weil eine Eizellspende in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten ist, sah das Gericht darin einen Gesetzesverstoß.
Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) reagierte enttäuscht auf das Urteil und sieht sich einmal mehr in seiner Forderung bekräftigt, dass es 30 Jahre nach Einführung des Embryonenschutzgesetzes dringend neue, zeitgemäße Regelungen für Fragen der Reproduktionsmedizin braucht. Was an diesem Urteil kritisiert wird und welche konkreten Änderungen am bestehenden Embryonenschutzgesetz nötig wären, das erläutert die Humangenetikerin Dr. Gabriele du Bois im Podcast-Gespräch. Sie ist Vorsitzende des DÄB-Ethikausschusses sowie Vorsitzende der gemeinsamen Ethikkommission zur Präimplantationsdiagnostik (PID) der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. (Dauer 22:40 Minuten)