Kammer Hessen

Ärzte wollen bei „neuem Datenschutzkonzept“ mitreden

Mehr Tempo bei der Digitalisierung? Ja, sagen Hessens Kammerdelegierte. Aber wenn der Datenschutz dazu angepackt wird, sollten Ärzte mit im Boot sein.

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Was soll in die elektronische Patientenakte? Patienten sollen hier mitentscheiden. Zudem müssen sie zustimmen, dass ein Arzt Daten eintragen darf.

Was soll in die elektronische Patientenakte? Patienten sollen hier mitentscheiden. Zudem müssen sie zustimmen, dass ein Arzt Daten eintragen darf.

© Andy Dean / stock.adobe.com

Friedberg. Erst Mitte der Wochen haben die Gesundheitsweisen in einem Gutachten ein radikales Umdenken bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und eine Neudefinition des Datenschutzes gefordert. Bei der zugehörigen Diskussion und insbesondere jedweden „gesetzgeberischen Aktivitäten“ wollen die Ärzte mitmischen, stellt nun die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen klar.

Die Delegierten, die am Samstag in Friedberg tagten, sprechen sich für mehr Digitalisierung aus. Ein sektorenübergreifendes und zeitnahes Vorliegen von Behandlungsinformationen verbessere die Versorgung und erhöhe die Patientensicherheit, heißt es in einer Resolution. Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und das Recht aller Beteiligten auf informationelle Selbstbestimmung müssten dabei aber unbedingt erhalten bleiben.

Datenschutz müsse insbesondere mit dem Schutz von Leben und Gesundheit abgewogen und in sinnvollen Einklang gebracht werden, hatte der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) gefordert. „Es gilt, Datenschutz im Gesundheitswesen als Teil von Lebens- und Gesundheitsschutz auszugestalten, nicht als deren Gegenteil“, so die Gesundheitsweisen.

Kritik an Opt-out/Opt-In

Kritisch sehen die hessischen Kammerdelegierten die Opt-out-Möglichkeiten bei der elektronischen Patientenakte. Patienten sollen das Recht bekommen, dass Daten nicht in die Akte aufgenommen werden. Zusätzlich müssen sie bei jedem Behandler erst wieder zustimmen, dass dieser Daten einsehen und eintragen darf. Insbesondere letzteres, also das „mehrfache, immer zu wiederholende aktive Opt-in“ kritisiert auch der Vorsitzende des SVR, Professor Ferdinand Gerlach, in einem Interview mit der „Ärzte Zeitung“. Es werde dazu führen, dass Versicherte diese Schritte zu gehen schlicht vergessen würden. „Ärzte werden zu Recht sagen, dass sie sich auf die Inhalte der Akten nicht verlassen können, weil sie unvollständig, löchrig, nicht aktuell seien“, so Gerlach im Interview.

Corona-Impfung auch für Nichtversicherte

Ebenfalls auf der Tagesordnung der Delegiertenversammlung in Hessen stand die Corona-Impfung. Die Delegierten fordern die hessische Landesregierung dazu auf, auch Menschen mit erschwertem Zugang zum Gesundheitswesen – wie Nichtversicherte oder Wohnungslose – unter Beachtung der Priorisierung gegen SARS-CoV-2 in die Impfstrategie einzubeziehen. Dazu sollten bereits bestehende solidarische und karitative Strukturen genutzt werden. (reh)

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