Ärztekammer fordert absolutes Verbot von Tabak in Kneipen

BERLIN (ble). Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht in dem Urteil "eine große Chance für die Durchsetzung eines konsequenten, ausnahmslosen Rauchverbots in der gesamten Gastronomie."

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"Ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken ist verfassungsgemäß - das hat das höchste deutsche Gericht in nicht zu überbietender Klarheit kundgetan", forderte BÄK-Vorstandsmitglied Rudolf Henke. Der Gesetzgeber habe jetzt die Pflicht, ein einheitliches Rauchverbot in allen Bundesländern zu erlassen.

Mit ihrem Urteil haben die Richter Henke zufolge die Gesetzeslage in Berlin und Baden-Württemberg sogar noch verschärft. So müssten sich Kleingaststätten ohne abgetrennten Nebenraum künftig als Rauchergaststätten ausweisen und Personen unter 18 Jahren den Zugang verweigern.

Auch in Diskotheken gelte weiter das Rauchverbot. Den Betreibern werde lediglich ein Raucherraum ohne Tanzfläche zugestanden. In Ländern mit konsequentem Rauchverbot wie Italien, Irland oder Spanien werde dieses von der Bevölkerung mitgetragen, so Henke. Und das auch von Rauchern.

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