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Die Politik kann - sie muss aber nicht
Erneut hat das Bundesverfassungsgericht klar gemacht, dass es sich nicht als Ersatzgesetzgeber versteht. Absolutes Rauchverbot oder Rauchverbot - das ist eine politische Ermessensfrage. Die Senatsmehrheit hat dabei dem Gesundheitsschutz eine überragende Priorität eingeräumt.
Die Frage ist, ob es klug ist - selbst bei bestem Willen - das verfassungsrechtlich Zulässige bis an den Rand auszuschöpfen. Hier ist das Minderheitsvotum des Richters Masing beachtlich: Er hält ein radikales Rauchverbot in Gaststätten für verfassungswidrig (worüber allerdings nicht zu entscheiden war).
Denn: "Der Gesetzgeber kann nicht im Verbotswege das gesellige Beisammensein und Feiern bei Tabak, Speise und Trank völlig aus dem öffentlichen Raum verbannen." Das sei "paternalistische Bevormundung". Also: Können erwachsene Menschen, Wirte wie Gäste, nicht selbst entscheiden, was sie wollen: die Kneipe mit oder ohne Rauch?
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