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Nichtraucher urteilt über Raucherkneipen

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In Fachkreisen ist der Name Reinhard Gaier schon länger ein Begriff, doch am Mittwoch wurde seine Arbeit auch an den Kneipentresen der Republik wohlwollend zur Kenntnis genommen. Der Verfassungsrichter hat als zuständiger "Berichterstatter" federführend das Urteil zu den Rauchverboten vorbereitet und formuliert.

Zwar hat der 54-jährige Hesse, der im November 2004 vom Bundesgerichtshof (BGH) ans Bundesverfassungsgericht wechselte, schon 2007 mit seiner Entscheidung zu den Erfolgshonoraren für etwas Aufsehen gesorgt - allerdings vor allem in Anwaltskreisen.

Der freundliche, offene Richter - Mitglied in der SPD - kommt aus der hessischen Justiz. Nach seinem Studium in Mannheim und Gießen begann der gelernte Zivilrichter seine Laufbahn an der Basis bei Amts- und Landgerichten in Südhessen, bevor er 1993 zum Oberlandesgericht Frankfurt wechselte. Im Jahr 2000 folgte der Wechsel an den BGH.

Im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ist Gaier unter anderem für das Recht der freien Berufe zuständig. Privat hört der nach wie vor in Darmstadt lebende Vater zweier Söhne gern Popmusik - und ist übrigens Nichtraucher.

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