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Unterschiedliche Reaktionen bei Bund und Ländern

BERLIN (ble/dpa). Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), sieht sich durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil in ihrer Haltung zum Nichtraucherschutz grundsätzlich bestätigt.

Veröffentlicht:

Das Urteil habe ausdrücklich betont, dass der Gesundheitsschutz ein überragend wichtiges Gut sei, erklärte Bätzing. Jetzt seien die Länder gefordert, Regelungen für einen ausnahmslosen Nichtraucherschutz vorzulegen.

In Baden-Württemberg ist das weitere Vorgehen derweil unklar. "Wir fühlen uns bestätigt, müssen aber nacharbeiten", sagte Landessozialministerin Monika Stolz (CDU) in Karlsruhe. Das Gericht habe die Wichtigkeit des Gesundheitsschutzes betont und die Möglichkeit eines absoluten Rauchverbots in Gaststätten bestätigt.

Stolz machte deutlich, dass sie einer klaren Verbotslösung den Vorzug geben würde: "Je mehr Ausnahmen man macht, desto unklarer und bürokratischer wird ein Gesetz." Die nächsten Monate müssten jetzt zeigen, ob ein Gesetz mit den von Karlsruhe angemahnten Ausnahmeregelungen auch für "Eckkneipen" geschaffen werde, so Stolz.

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