Krankenhausreform

Bundesländer wollen rasch Klarheit bei sektorenübergreifenden Versorgern

Die Gesundheitsministerkonferenz formuliert klare Forderungen an Gesundheitsministerin Warken: Mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Klinikreform. Mehr Tempo verlangt die GMK von der Selbstverwaltung.

Veröffentlicht:
Bei der Krankenhausreform verlangen die Gesundheitsminister der Länder weitere Anpassungen – und rasche Entscheidungen zu sektorenübergreifenden Versorgungszentren.

Bei der Krankenhausreform verlangen die Gesundheitsminister der Länder weitere Anpassungen – und rasche Entscheidungen zu sektorenübergreifenden Versorgungszentren.

© Michael Bihlmayer / CHROMORANGE

Berlin. Die Bundesländer machen Druck auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen, sich beim Thema sektorenübergreifende Versorgungszentren (süV) zu einigen.

Am Montag fasste die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in einer Videokonferenz einen Beschluss, der die Bedeutung dieser Einrichtungen im Rahmen der Krankenhausreform betont. Den süV komme eine „eine zentrale Rolle auf dem Weg zu einer sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung zu“, heißt es darin.

Insbesondere könnten diejenigen Krankenhäuser von einer Verbindung von wohnortnahen stationären mit ambulanten und pflegerischen Leistungen profitieren, deren Fortbestand in der Region nicht gesichert ist.

Lesen sie auch

Erst vergangene Woche hatten mehrere Krankenhausträger und der AOK-Bundesverband dafür geworben, sektorenübergreifende Einrichtungen würden angesichts des demografischen Wandels für die Sicherstellung einer Grundversorgung vor Ort immer wichtiger.

Vorgeschaltet sei der Etablierung von süV aber zwingend ein Vertrag zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband. Dieser muss die Leistungen definieren, die eine solche Versorgungseinheit (mindestens) erbringen soll.

Die GMK appelliert an die Selbstverwaltung, an diesem Punkt „zeitnah“ zu entscheiden. Der Leistungskatalog solle möglichst breit und flexibel einsetzbar sein und zugleich den Umfang der notwendigen stationären Leistungen eng begrenzen, heißt es.

Lesen sie auch

In einem weiteren Beschluss dringen die Länder darauf, die Vorgaben der Krankenhausreform flexibel auslegen zu können. Nötig seien insbesondere „erweiterte Möglichkeiten einer ausnahmsweisen Leistungsgruppenzuweisung“. Mit gleichem Tenor hatten vergangene Woche die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder gefordert, das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) entsprechend aufzubohren.

Im Beschluss der Gesundheitsminister der 16 Bundesländer heißt es nun, auf feste Erreichbarkeitsvorgaben solle verzichtet werden – wie die Sicherstellung zu erreichen sei, solle Sache der Länder sein.

Ausnahmemöglichkeiten müssten für alle Leistungsgruppen geschaffen werden – nicht nur bei einzelnen. Kommt es zu Zusammenschlüssen von Krankenhausstandorten, solle es zudem möglich sein, von Qualitätsvorgaben abzuweichen. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elektronische Patientenakte

ePA wird zur Pflicht: Worauf es für Praxen jetzt ankommt

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Elektronische Patientenakte

ePA wird zur Pflicht: Worauf es für Praxen jetzt ankommt

Janusköpfig

Wie KI in der Kardiologie eine echte Hilfe sein könnte

Lesetipps
Ein Arzt legt einem Jungen eine Manschette um den rechten Arm.

© Halfpoint / Stock.adobe.com

Abrechnung

Die wichtigsten EBM-Änderungen zum Quartalswechsel