Kommentar zum Pseudoziffern-Vorschlag

Dokumentierte Dringlichkeit

Ärzte sollten die Dringlichkeit eines Facharzt-Termins mit einer Pseudoziffer dokumentieren, schlägt die KV Thüringen vor. Dies könnte aber zum Gestaltungsmissbrauch führen.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Überlange Wartezeiten auf einen Facharzttermin zählen zu den populären Themen, weswegen sich die Politik des Problems bemächtigt. Der Beitrag der Politik und auch der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Lösung des Problems kann jedoch nur bescheiden sein.

Zunächst einmal: Alle Erkenntnisse aus Umfragen zeugen davon, dass die weitaus meisten Patienten einen Hausarzt haben. Wenn diese - und das sei hier unterstellt - ihren Versorgungsauftrag einschließlich ihrer Koordinationsfunktion ernst nehmen, dann gehört es zu den typischen hausärztlichen Leistungen, in dringlichen Fällen die fachärztliche (Mit-)Behandlung zu organisieren.

Der Vorschlag der KV Thüringen, solche Konstellationen bei der Abrechnung durch eine Pseudoziffer zu dokumentieren, hätte den Vorteil, dass KVen und auch Krankenkassen einen Anhaltspunkt dafür hätten, wie häufig tatsächlich die zeitlich dringende Behandlung durch einen Spezialisten notwendig ist.

Würde man jedoch den im Dringlichkeitsfall entstehenden zusätzlichen organisatorischen Aufwand extra honorieren (was an sich nicht abwegig wäre), so entstünde ein Anreiz zum Upcoding. Dieses Phänomen ist aus vielen EBM-Reformen der Vergangenheit bekannt.

Über eines muss man sich im Klaren sein: Dort, wo wirklich Ärztemangel manifest ist, wird sich das Problem längerer Wartezeiten (oder weiter werdender Wege zum Spezialisten) nicht lösen lassen. Auch nicht durch eine Aufhebung der Budgetierung.

Lesen Sie dazu auch: Ungewöhnliche Idee: Pseudoziffern bei schneller Überweisung

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