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Beschluss

EU-Seuchenagentur ECDC erhält mehr Kompetenzen

EU-Parlament und Rat der Regierungschefs einigen sich über die Aufwertung der ECDC.

Veröffentlicht:

Brüssel. Das Mandat des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) soll deutlich ausgeweitet werden. Darauf haben sich am Montagabend das EU-Parlament und der Rat der Staats- und Regierungschefs geeinigt.

Die Arbeit der EU-Behörde soll nach den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie in den Bereichen Überwachung, Frühwarnung, Vorsorge und Reaktion ausgebaut werden. Geplant ist für das ECDC unter anderem eine Taskforce „Gesundheit“, die Behörden in den Mitgliedsstaaten bei der Vorsorgeplanung und bei der Reaktion auf Ausbrüche übertragbarer Krankheiten vor Ort unterstützen soll. Dazu soll die Agentur auch das Netz von Referenzlaboratorien koordinieren, in denen übertragbare Erreger nachgewiesen werden.

ECDC kann künftig nicht bindenden Empfehlungen abgeben

Die Behörde erhält zudem den Auftrag, eine digitale Plattform für die epidemiologische Überwachung zu etablieren. Diese Plattform soll interoperabel mit dem künftigen EU-Gesundheitsdatenraum sein. Ziel ist es schließlich, den Mitgliedsstaaten valide Daten und unabhängiges Fachwissen zur Verfügung zu stellen, sagte die zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament Joanna Kopcinska.

Neu ist für das ECDC auch die Möglichkeit, nicht bindende Empfehlungen für den Umgang mit übertragbaren Krankheiten abzugeben. Nicht aufgenommen in den Einigungstext wurde offenbar der ursprüngliche Wunsch des EU-Parlaments, das Mandat der Agentur auch auf nicht-übertragbare Krankheiten zu erweitern.

Die Aufwertung des ECDC ist Teil einer Initiative der EU-Kommission hin zu einer „Gesundheitsunion“. Im November 2020 hatte sie Vorschläge für mehr Kompetenzen der EU-Arzneimittelagentur EMA sowie für eine Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion (HERA) vorgestellt. (fst)

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