GBA

Erste Runde für Innovationen eingeläutet

Der Innovationsausschuss hat jetzt die Förderkriterien und Themenfelder benannt, für die es Mittel aus dem Innovationsfonds geben kann.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Für vier Jahre stellt der Innovationsfonds Geld bereit.

Für vier Jahre stellt der Innovationsfonds Geld bereit.

© Joachim Wendler / fotolia.com

BERLIN. Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) hat am Freitag Themenfelder, Förderkriterien und Details zum Antragsverfahren festgelegt.

Diese müssen Organisationen der Ärzte wie etwa Ärztenetze und KVen beachten, wenn sie für neue Versorgungsmodelle, die über die Regelversorgung hinausgehen, Mittel aus dem mit insgesamt 300 Millionen Euro jährlich dotierten Innovationsfonds erlangen wollen.

Themenfelder

Themenspezifische Projekte können danach in folgenden Problembereichen gefördert werden:

- Versorgungsmodelle in strukturschwachen und ländlichen Gebieten,

- Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie und deren Sicherheit,

- Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health sowie

- Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen wie ältere Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, pflegebedürftige Patienten, Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit seltenen Erkrankungen.

Förderschwerpunkte

Ein Viertel des Innovationsbudgets ist für Versorgungsforschung reserviert. Die Förderschwerpunkte sind:

- Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit,

- Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen,

- innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte,

- Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit in der GKV-Versorgung,

- Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen auf die Patientenversorgung sowie die Entwicklung geeigneter Lösungsansätze,

- Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten.

Anträge müssen elektronisch eingereicht werden

Ferner sollen Versorgungsforschungsprojekte unterstützt werden, mit denen Selektivverträge nach Paragraf 73c und 140a evaluiert werden. Projektskizzen und Anträge müssen über das Internet-Portal des DLR-Projektträgers elektronisch eingereicht werden.

In einer zweiten Förderbekanntmachung sind die geriatrische Versorgung, Modelle zur Delegation und Substitution sowie Modelle zur Versorgung Behinderter enthalten.

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