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Bundesrat

Grünes Licht für neue Organspende-Regeln

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BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag die Neuregelung zu Abtreibungs-Informationen und neues Organspendegesetz gebilligt. Auf der Tagesordnung der Länderkammer standen weitere gesundheitspolitische Themen. Ein Überblick:

  • Paragraf 219a: Ärzte dürfen künftig laut der vom Bundestag bereits beschlossenen Änderung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Damit sollen Schwangere künftig leichter Ärzte und Kliniken für eine Abtreibung finden können. Die Mediziner dürfen im Internet aber nur angeben, dass sie Abbrüche vornehmen – für weitere Informationen etwa zu verschiedenen Methoden müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.
  • Organspende: Krankenhäuser in Deutschland bekommen mehr Geld, um sich stärker um Organspenden kümmern zu können. Das sieht das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende (GZSO) vor, das der Bundesrat am Freitag passieren ließ. Auch Transplantationsbeauftragte der Kliniken sollen künftig mehr Kompetenzen und Freiräume erhalten. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Krankenhäusern ohne eigene Experten dabei helfen, die medizinischen Voraussetzungen für Organ-Entnahmen festzustellen.
  • Pflegeversicherung: Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg und Bremen haben einen gemeinsamen Antrag zu einer Neuordnung der Pflegeversicherung vorgestellt. Danach sollen die Kosten der Behandlungspflege von Heimbewohnern künftig von den Krankenkassen finanziert, soll eine Obergrenze für den Eigenanteil von Pflegebedürftigen eingezogen und ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln als weitere Finanzierungssäule etabliert werden. Als Höchstbetrag schlagen die Initiatoren den bundesdurchschnittlichen Eigenanteil im Pflegeheim von derzeit 618 Euro vor. Der Antrag wurde in die Fachausschüsse verwiesen.
  • Arzneimittelsicherheit: Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) der Bundesregierung eine Abschaffung der Importquote sowie schärfere Straftatbestände und bessere Strafverfolgungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Arzneifälschungen. Als Konsequenz aus den jüngsten Skandalen (Lunapharm, Valsartan) müsse der Bund mehr Befugnisse bei Produktrückrufen und bei Hersteller-Kontrollen in Drittstaaten erhalten. (bar/dpa)
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