Antrag der Fraktion

Krankenhausplanung: Grüne wollen größere Rolle des Bundes

Neue Finanzierungsarchitektur, mehr Einfluss des Bundes: Die Grünen-Fraktion legt einen Antrag für eine Klinikreform vor. Beim wichtigen Thema Pflegepersonal bleibt das Papier allerdings recht akademisch.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Die Grünen schlagen für Krankenhäuser neben einer Finanzierungssäule für Vorhaltekosten ergänzende Anreize für Qualität und für sektorübergreifende Versorgung vor.

Die Grünen schlagen für Krankenhäuser neben einer Finanzierungssäule für Vorhaltekosten ergänzende Anreize für Qualität und für sektorübergreifende Versorgung vor.

© Kzenon / fotolia.com

Berlin. Mit der Forderung nach mehr Zentralisierung und Spezialisierung haben die Krankenkassen die Debatte um eine große Klinikreform zuletzt neu befeuert. Nun kommen auch aus der Politik Rufe nach einem grundlegenden Umbau. Um „mehr Verlässlichkeit und Qualität“ in der stationären Versorgung sicherzustellen, seien Vergütungssystem, Investitionsfinanzierung und Planung zu reformieren, heißt es in einem von der Grünen-Bundestagsfraktion vorgelegten Gesetzesantrag.

Kliniken seien Teil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge, heißt es darin. Gleichwohl komme der Staat seiner Verantwortung für die Daseinsvorsorge im Krankenhausbereich nur bedingt nach. Das zeige sich unter anderem an einer seit Jahren mangelhaften Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser, einer defizitären staatlichen Klinikplanung sowie einem „reformbedürftigen und zu finanziellen Fehlanreizen führenden Vergütungssystem“, schreibt die Grünen-Fraktion.

Zweckentfremdung von Geldern

Die rund 1900 Krankenhäuser müssten inzwischen etwa 50 Prozent ihrer Investitionen aus eigenen Mitteln aufbringen. Dazu zapften sie dann Gelder aus den Fallpauschalen an. Das aber sei problematisch, da dieses Geld für die Finanzierung der Betriebs- und Personalkosten gedacht sei.

Auch würden Leistungen, die für den Therapieerfolg relevant seien, zwar erbracht, aber nicht bezahlt. „In der Konsequenz führen diese Faktoren zu medizinisch unnötigen Behandlungen, erhöhtem Druck auf das Personal und in einigen Regionen auch zur Schließung bedarfsnotwendiger Häuser“, schreiben die Grünen. Eine Reform der stationären Versorgung sei daher überfällig. Im Kern gehe es um das Folgende:

  • Reform der Betriebskostenfinanzierung, um die bisherige, fast ausschließlich an Fallpauschalen orientierte Vergütung durch eine am Versorgungsbedarf und an der Behandlungsqualität orientierte Vergütung zu ersetzen. Dazu schlagen die Grünen eine neue „Säule der Strukturfinanzierung“ vor, mit der Vorhaltekosten für bestimmte Kliniken und Abteilungen „sicher“ abgedeckt werden. Dazu zählen etwa Krankenhäuser der Grundversorgung in ländlichen Räumen, pädiatrische Abteilungen oder Notfallversorgung.
  • Daneben soll es einen fallzahlabhängigen Vergütungsanteil geben, bei dem allerdings stärker nach bundesweit definierten Versorgungsstufen zu differenzieren ist. Ergänzend soll es mehr Anreize für Qualität und sektorenübergreifende Versorgung geben.
  • In der Krankenhausplanung soll der Bund Grundsätze für eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung definieren. An der Investitionsfinanzierung soll der Bund hälftig beteiligt sein. Die Finanzierung von Investitionen soll über fallzahlunabhängige und nach Versorgungsstufen differenzierte Pauschalen erfolgen. Bei den Investitionen sei auch der für den Klimaschutz nötige Wandel zu „Green Hospitals“ zu berücksichtigen. Dasselbe soll für die Digitalisierung gelten.
  • Für die Pflege im Krankenhaus soll ein wissenschaftliches Personalbemessungsinstrument eingeführt werden – ähnlich wie in der Altenpflege. Damit solle der Personalbedarf am pflegerischen Bedarf ausgerichtet und die Finanzierung der ermittelten notwendigen Stellen gewährleistet werden.
  • Pflegeleistungen sollten nach Pflegediagnosen vergütet werden, „sodass es sich für Krankenhäuser lohnt, in gute Pflege zu investieren und sich zugleich die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern“. Zudem wollen die Grünen den Krankenhäusern Konzepte ermöglichen, damit diese vermehrt „hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen im Bereich der erweiterten klinischen Pflegepraxis“ einstellen können.
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