Beschluss

Minister für einheitlichen Mindestlohn in der Pflege

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POTSDAM. Für einen einheitlichen Mindestlohn in der Pflege haben sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Potsdam ausgesprochen. "30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist es den Pflegekräften in Ostdeutschland nicht mehr vermittelbar, dass sie weniger verdienen sollen als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen", heißt es in der Begründung zum Beschluss der Ministerkonferenz.

Ab dem 1. Januar 2018 gilt in den westdeutschen Bundesländern ein Mindestlohn in der Pflege von 10,55 Euro pro Stunde, in den ostdeutschen Bundesländern werden 10,05 Euro gezahlt. Diese Mindestentgelte sind bis 2020 festgeschrieben.

Sowohl der Arbeits- und Zeitumfang, die hohe Verantwortung als auch die physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz sind unabhängig vom Arbeitsort identisch. Die regionale Differenzierung sei deshalb zu beenden, so die Landesminister. (chb)

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