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Beiträge und Pflege

Neue Gesetze passieren den Bundesrat

Die Länderkammer stimmt Gesetzen zu – formuliert aber auch noch eigene Forderungen.

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BERLIN. Der Bundesrat hat sich am Freitag mit dem Versicherten-Entlastungs-Gesetz (GKV-VEG), dem Pflegepersonalstärkungs-Gesetz und der Neuordnung der Pflegeausbildung befasst.

Das VEG entlastet Versicherte durch die Rückkehr zu Betragsparität und ab 2020 durch weitere Beitragssenkungen von Kassen, die hohe Finanzreserven haben. Letzteres sieht die Länderkammer kritisch und plädiert dafür, die Reserven behutsamer abzubauen, als die Bundesregierung plant. Außerdem regt der Bundesrat eine Aufstockung des Strukturfonds an, um damit die fachärztliche Weiterbildung stärker zu fördern und zusätzlich Studienplätze in der Humanmedizin zu schaffen. Die derzeit nicht kostendeckenden staatlichen Zuschüsse für die Krankenversicherung der Hartz-IV-Empfänger müssten aufgestockt werden. Eine Beitragsentlastung fordert der Bundesrat auch für privat versicherte Selbstständige mit geringem Einkommen.

Grundsätzlich begrüßt hat der Bundesrat das Sofortprogramm Pflege, zugleich aber ergänzende Forderungen beschlossen. So sollen auch Hebammen in das Programm eingeschlossen werden, weil inzwischen in jedem zweiten Krankenhaus Schwierigkeiten bestünden, offene Hebammenstellen zu besetzen. Ferner müsse die Pflege auch in Reha-Kliniken einbezogen werden, weil sonst eine Abwanderung von Fachkräften zu erwarten sei. Maßnahmen zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten nicht aus der Pflegeversicherung, sondern mit Steuermitteln finanziert werden. Über die Änderungswünsche muss der Bundestag entscheiden.

Zugestimmt hat der Bundesrat der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe, die ab 2020 wirksam werden wird. Dies hat der Bundesrat allerdings mit teils deutlicher Kritik verbunden. Es bestehe die Gefahr, dass der Beruf der Altenpflege im Vergleich zu anderen Fachkräften abgewertet werde. Die Auswirkungen der Verordnung müssten deshalb wissenschaftlich untersucht werden.

Ferner hat der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, mit der HIV-Schnelltest ohne ein ärztliches Rezept für Personen, die die Sore haben, sich mit HIV infiziert zu haben, zugänglich werden. Unter Experten besteht Konsens, dass Schnelltests für sexuell übertragbare Infektionen eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen Testmöglichkeiten darstellen. (HL)

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