Direkt zum Inhaltsbereich

Teil-Impfpflicht

Regierung: Impfquoten im Gesundheitswesen haben zugelegt

Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Anteil der gegen das Corona-Virus geimpften Beschäftigten im Gesundheitswesen seit Geltung der Impfpflicht gestiegen ist. Ob die Regelung über Ende Dezember hinaus verlängert wird, sagt sie nicht.

Veröffentlicht:

Berlin. Seit Dezember 2021, als die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen wurde, sind die Impfquoten der Beschäftigten in Pflegeheimen „stetig gestiegen“. Darauf hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion verwiesen.

So wiesen die 86,3 Prozent der Mitarbeiter in stationären Pflegeeinrichtungen im Dezember vergangenen Jahres zwei Impfungen gegen das Corona-Virus auf, berichtet die Regierung unter Verweis auf Zahlen des Robert Koch-Instituts. Für April, Mai und Juni dieses Jahres wird sodann der Anteil der Geimpften mit 93 Prozent angegeben.

Noch stärker ist der Anstieg bei der dritten Impfung ausgefallen: Hier wurden im Dezember knapp 51 Prozent der Beschäftigten registriert, die eine Booster-Impfung erhalten hatten. Im Frühjahr dieses Jahres waren es dann 72 Prozent. Sieben Prozent der Beschäftigten in Heimen wiesen im Juni zuletzt sogar eine vierte Impfung auf.

78 Prozent Beschäftigte mit drei Impfungen

In ambulanten Pflegeeinrichtungen wird der Anteil der Mitarbeiter mit zwei Impfungen im April dieses Jahres mit 94 Prozent angegeben. Die Quote der Beschäftigten mit drei oder vier Impfungen soll sogar noch etwas höher sein als im stationären Pflege-Setting: Demnach haben im April 78 Prozent einen dritten Pieks erhalten, 21 Prozent wären demnach sogar viermal geimpft, heißt es unter Bezug auf RKI-Daten.

Vergleichbare Zahlen berichtet die Bundesregierung auch für das Krankenhauspersonal. Basis ist die Krankenhausbasierte Online-Befragung zur COVID-19-Impfung (KROCO) des RKI. 95 Prozent der Teilnehmer der Umfrage waren demnach mindestens zweimal geimpft, 87 Prozent sogar mindestens dreimal.

Nach derzeitiger Rechtslage gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis Ende dieses Jahres. Die Prüfung, ob der Geltungszeitraum noch geändert werde, sei in der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, heißt es.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte erst jüngst Forderungen nach einer vorzeitigen Aufhebung der Teil-Impfpflicht zurückgewiesen. Deutschland stehe am Beginn einer Herbst- und Winterwelle, der Infektionsdruck nehme zu, sagte er zur Begründung. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

US-Datenbank-Analyse

Hochdosierter Influenza-Impfstoff könnte Demenz vorbeugen

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck

Lesetipps
Ein Mann liegt im Bett und schaut auf sein Handy.

© Andrii Lysenko / Stock.adobe.com

Insomnie

Wie sich schlechter Schlaf auf Schmerzen auswirkt