Antwort auf Unions-Anfrage

Regierung plant keine Förderung ambulanter Vorsorgekuren

Die Union im Bundestag sorgt sich über die Zukunft der Kurorte und Heilbäder in Deutschland. Die Regierung verweist auf die Rechtslage: Diese ambulante Vorsorgeleistung muss auch im EU-Ausland von den Kassen bezahlt werden.

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Ins Ausland statt ins baden-württembergische Bad Ditzenbach? Die Unionsfraktion im Bundestag sieht die Rechtslage, dass Kassen für eine ambulante Vorsorgekur auch im EU-Ausland zahlen, kritisch – die Regierung widerspricht.

Ins Ausland statt ins baden-württembergische Bad Ditzenbach? Die Unionsfraktion im Bundestag sieht die Rechtslage, dass Kassen für eine ambulante Vorsorgekur auch im EU-Ausland zahlen, kritisch – die Regierung widerspricht.

© Marijan Mura/dpa

Berlin. Die Bundesregierung plant bisher keinerlei Förderung von ambulanten Vorsorgeleistungen, die 2021 von einer Ermessens- zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen hochgestuft worden sind. Es solle abgewartet werden, wie sich diese Anpassung im Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungs-Gesetz (GVWG) auf die Inanspruchnahme und die Bewilligungspraxis der Kassen auswirken wird, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag.

Es seien keine Schritte geplant, um den Bekanntheitsgrad der ambulanten Vorsorgeleistung – früher „offene Badekur“ genannt – unter den Versicherten zu steigern, heißt es weiter. Vielmehr obliege es den Vertragsärzten, „fachlich fundiert“ über die Verordnung zu entscheiden und hierzu zu beraten.

Dass von im Jahr 2019 gemeldeten 61.948 ambulanten Vorsorgeleistungen 30.185 im Ausland abgerechnet wurden, hält die Unionsfraktion für eine „fehlgeleitete“ Ausgabe: „Dies geht (...) gegen die Interessen der deutschen Heilbäder und Kurorte und gefährdet somit heimische Arbeitsplätze.“

Die Bundesregierung hingegen teilt ausdrücklich nicht die Position, es müsse den gesetzlichen Kassen verboten werden, solche Leistungen nach Paragraf 23 Absatz 2 SGB V im europäischen Ausland zu genehmigen.

Regierung befürwortet ausdrücklich Kuren auch im Ausland

Mit Blick auf europäisches Recht – und hier insbesondere die Patientenmobilitätsrichtlinie (RL 2011/24/EU) – hätten GKV-Versicherte vielmehr einen Anspruch, eine medizinische Behandlung auch in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz vornehmen zu lassen. „Die Bundesregierung befürwortet Inhalt und Zweck der Patientenmobilitätsrichtlinie“, heißt es in der Antwort. Denn diese sei ein „Ausdruck der Personenfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit“.

Dass die Zahl der Bade- und Kurärzte zurückgeht, ist für die Regierung kein Grund zur Intervention. Weder solle das Verfahren der Zulassung dieser Ärzte vereinfacht werden, noch plane die Regierung eine Novelle der Gebührenordnung für Badeärzte, heißt es weiter. Die Einzelheiten der kurärztlichen Versorgung würden „eigenverantwortlich“ auf der Ebene der Selbstverwaltung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart: „Die Festlegung der Vergütung ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner.“

Laut Statistik der Bundesärztekammer waren Ende 2021 1134 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ berufstätig, das sind 4,9 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Über die Zusatzbezeichnung „Physikalische Therapie und Balneologie“ verfügten 4475 berufstätige Ärzte. Hier beträgt der Rückgang im Vergleich zu 2020 2,9 Prozent. (fst)

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