Bessere Bezahlung

Richtlinien zur Tarifbindung in der Altenpflege genehmigt

Ab September müssen Pflegeeinrichtungen Beschäftigte nach Tarif bezahlen. Ihnen stehen dafür drei Optionen zur Auswahl. Kommen sie keiner davon nach, verlieren sie den Versorgungsauftrag.

Veröffentlicht:
Ab September greift die Tarifpflicht zur Bezahlung von Pflege- und Betreuungskräften in Altenheimen und bei ambulanten Pflegediensten. Pflegeeinrichtungen stehen zur Umsetzung drei Optionen offen.

Ab September greift die Tarifpflicht zur Bezahlung von Pflege- und Betreuungskräften in Altenheimen und bei ambulanten Pflegediensten. Pflegeeinrichtungen stehen zur Umsetzung drei Optionen offen.

© Sabine Naumann / Fotolia

Berlin. Die Verpflichtung zur tarifgebundenen Entlohnung in der Langzeitpflege nimmt Gestalt an. Bundesgesundheitsministerium und Bundesarbeitsministerium gaben am Freitag grünes Licht für die vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Richtlinien zur künftigen Bezahlung von Pflege- und Betreuungskräften in Altenheimen und bei ambulanten Pflegediensten. Die Tarifpflicht greift laut Gesetz ab September 2022.

Um die tarifliche Entlohnung von Pflegekräften zu sichern, haben Pflegeeinrichtungen demnach drei Möglichkeiten. Sie müssen entweder selbst einen Tarifvertrag abschließen, mindestens entsprechend einem regional anwendbaren Tarifvertrag entlohnen oder aber in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region bezahlen. Kommen sie der Tarifpflicht nicht nach, können sie keine Versorgungsverträge mehr mit den Pflegekassen abschließen.

Klage in Karlsruhe

Bei Verbänden privater Pflegeanbieter stößt die Regelung, die aus dem 2021 verabschiedeten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) herrührt, auf scharfe Kritik. Sie haben Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) erklärte am Freitag, die Pflicht zur tarifgebundenen Bezahlung stelle für viele Pflege- und Betreuungskräfte eine „deutliche Verbesserung“ da. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, mit der Regelung setze man „eine Aufwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege in Gang“. Pflegekräfte hätten mehr als Applaus verdient.

Der GKV-Spitzenverband kündigte an, die Landesverbände der Pflegekassen wollten nun eine Übersicht vorlegen, welche in der Pflege regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bei den Vergütungsverhandlungen mit den Kassen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden könnten. Die Veröffentlichung solle bis 15. Februar 2022 erfolgen. (hom)

Mehr zum Thema

Gesetz auf der Zielgeraden

Klinikreform: Institutsermächtigung für Allgemeinmedizin in Arbeit

Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Der papierene Organspendeausweis soll bald der Vergangenheit angehören. Denn noch im März geht das Online-Organspende-Register an den Start.

© Alexander Raths / Stock.adobe.com

Online-Organspende-Register startet

Wie Kollegen die Organspende-Beratung in den Praxisalltag integrieren