Direkt zum Inhaltsbereich

Bundesgerichtshof

Schockfotos auf Zigarettenschachteln müssen nicht zwingend sichtbar sein

Die Karlsruher Richter fordern Warnhinweise auf Zigaretten-Ausgabeautomaten an Supermarktkassen, wenn die Auswahltasten ähnlich wie die Packungen selbst aussehen.

Veröffentlicht:
Wenn ein Symbol auf einem Automaten an eine Zigarettenpackung erinnert, dann müssen dort auch Schockfotos und Warnhinweise angebracht werden. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.

Wenn ein Symbol auf einem Automaten an eine Zigarettenpackung erinnert, dann müssen dort auch Schockfotos und Warnhinweise angebracht werden. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.

© Sven Hoppe / dpa / picture alliance

Karlsruhe. Sind in Ausgabeautomaten für Zigaretten in Supermärkten die Schachteln insgesamt nicht sichtbar, dürfen dort auch die auf die Schachteln aufgedruckten „Schockfotos“ und Warnhinweise verborgen bleiben.

Auf dem Automaten müssen danach aber die Warnhinweise dann mit angezeigt werden, wenn zur Beschriftung der Auswahltasten Abbildungen verwendet werden, die einer Zigarettenschachtel ähneln, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.

Richter folgen den Klägern nur teilweise

Damit gab der BGH der Unterlassungsklage des Vereins Pro Rauchfrei gegen den Betreiber zweier Supermärkte in München teilweise statt. Wegen des Jugendschutzes verkaufte dieser Zigaretten mittels Ausgabeautomaten an der Kasse.

Nach Freigabe des Automaten durch Kassiererin oder Kassierer wurden die Schachteln auf Knopfdruck direkt auf das Kassenband befördert. Zur Auswahl waren nicht die Schachteln selbst zu sehen, sondern Abbildungen, die wie die jeweilige Zigarettenschachtel gestaltet waren, allerdings ohne „Schockfotos“ und Warnhinweise.

Nach EU-Recht dürfen die Warnhinweise beim Verkauf nicht „verdeckt“ werden. Der BGH hatte gleich zweimal beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefragt, was dies für die Ausgabeautomaten an den Supermarktkassen bedeutet. Nach den Antworten aus Luxemburg hat der BGH nun abschließend über den Streit entschieden.

Hinweis, wenn es an Zigaretten erinnert

Danach dürfen die ganzen Schachteln in dem Ausgabeautomat unsichtbar verschwinden. Auch Schockbilder und Warnhinweise müssen dann nicht sichtbar sein. Denn diese würden dann nicht unzulässig „verdeckt“, so der BGH.

Allerdings müssten auf dem Automaten die Warnhinweise gezeigt werden, wenn für die Beschriftung der Auswahltasten Abbildungen verwendet werden, die in ihrer Aufmachung einer Zigarettenschachtel ähneln.

Nach der Rechtsprechung des EuGH gelte dies nicht nur, wenn naturgetreue Abbildungen der Zigarettenschachteln verwendet werden, sondern bereits dann, „wenn die Abbildung – wie im Streitfall – an eine Zigarettenpackung erinnert“. Denn von einer solchen Abbildung gehe „ein vergleichbarer Kaufimpuls aus“, argumentierte der BGH. (mwo)

Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 176/19

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vergleich mit anderen Ländern

Hautkrebs-Screening in Deutschland laut Studie ohne klaren Nutzen

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Dr.med. Christina Dietz 26.10.202317:53 Uhr

Ich habe nicht den Eindruck, dass diese Bilder bei Rauchern irgendwie abschreckend wirken! Die Warnung vor Zigaretten und Rauchen muss schon in der Schule bei 8 - 12 jährigen erfolgen, damit sie gar nicht erst in Versuchung kommen. Ganz schlimm empfinde ich den wachsenden Konsum von E-Zigaretten und die Freigabe von Cannabis an 18 jährige! Wie kann nur ein Gesundheitsminister so agieren!

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: WAYPOINT-Studie: schnelle und signifikante Reduktion des SNOT-22-Scores über 52 Wochen

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [6]

Schwere, unkontrollierte CRSwNP

Wirkansatz an epithelialen Alarminen

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Abb. 2: Sekundärer Endpunkt der BOREAS-Studie: Veränderung der Lungenfunktion unter Dupilumab versus Placebo

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Typ-2-Inflammation bei COPD

Bessere Lungenfunktion und mehr Lebensqualität durch IL-4/-13-Hemmung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Berlin, und Regeneron GmbH, München
Durvalumab im Real-World-Vergleich

© Springer Medizin Verlag

ED-SCLC

Durvalumab im Real-World-Vergleich

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weltweit 8.000 seltene Erkrankungen bekannt

Die Odyssee beenden: Wie Sie Patienten mit seltenen Erkrankungen früher erkennen

Fehlerhaftes Immunsystem

So unterscheiden sich primäre und sekundäre Immundefekte

Lesetipps
Die erwachsene Tochter zeigt ihrer älteren Mutter, wie man Healthtech-Geräte wie eine Smartwatch mit mobiler App nutzt, um zu Hause Gesundheit, Herzfrequenz und Blutdruck zu überwachen.

© CandyRetriever / stock.adobe.com

Früherkennung von Bluthochdruck

Hypertonie: Wenn die Smartwatch in falsche Sicherheit wiegt

Eine ältere Person hält drei Blisterstreifen mit Tabletten zwischen beiden Händen.

© wernerimages / stock.adobe.com

GeriPAIN-Leitlinie

Welche Schmerztherapien eignen sich für geriatrische Patienten?