Wichtiges Votum der Kirchen

Tarifvertrag Altenpflege – Caritas und Diakonie als Zünglein an der Waage

Altenpfleger sollen besser bezahlt werden. Verdi und der neue Arbeitgeberverband BVAP wollen das über einen Branchentarifvertrag erreichen. Doch gegen den regt sich Widerstand. Entscheidend ist das Votum der beiden großen Kirchen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Altenpflegerin bei der Arbeit. Sie sollen künftig mehr Geld erhalten.

Altenpfleger sollen mehr Geld erhalten. Um einen neuen Tarifvertrag in der Altenpflege gibt es allerdings Streit. Entscheidend wird sein, wie die kirchlichen Träger Diakonie und Caritas dazu stehen.

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Berlin. Die Altenpflegebranche steht vor einer Weichenstellung – und vor neuem Streit. Anlass ist der Tarifvertrag Altenpflege und die Frage, wie sich die kirchlichen Träger Diakonie und Caritas dazu verhalten. Die Entscheidungen werden auch im politischen Berlin mit Spannung erwartet.

Worum geht es?

In der Pflege gilt bereits ein Mindestlohn. Dieser wurde von einer Pflegekommission vorgeschlagen und vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Ende Januar haben sich die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und Verdi zusätzlich auf einen Tarifvertrag für Altenpfleger geeinigt – 2020 hatten beide bereits Eckpunkte vorgelegt. Der Vertrag sieht eine höhere Vergütung als der Mindestlohn vor. BVAP und Verdi wollen ihren Vertrag für allgemeinverbindlich erklären lassen und den Branchenmindestlohn ablösen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat betont, dass er dazu bereit ist. Bessere Entlohnung in der Pflege sei überfällig, so Heil.

Was heißt allgemeinverbindlich?

BVAP und Verdi wollen, dass sich ihr Tarifvertrag auf die gesamte Branche erstreckt. Er wäre dann nicht nur für die Unternehmen im BVAP und deren Beschäftigte, sondern für alle Beschäftigte in der Langzeitpflege bindend. Das sind gut eine Million Menschen – 600 .000 in der stationären, 400 .000 in der ambulanten Pflege.

Wo kommen die Kirchen ins Spiel?

Bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden gilt kirchliches Arbeitsrecht, der „dritte Weg“. Weil dort viele Menschen in der Pflege arbeiten – etwa 300 .000 –, sieht das Arbeitnehmerentsendegesetz vor, dass Caritas und Diakonie am Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit der Tarifvertragsparteien beteiligt sein müssen.

Wer entscheidet wann?

Wie bei allen Fragen zu Arbeitsrecht und Tarifbestimmungen entscheiden die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie. Dort sitzen je 31 Arbeitgeber- und 31 Arbeitnehmervertreter. Die Gremien sind nicht weisungsgebunden. An diesem Donnerstag will die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas, am Freitag die der Diakonie über die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags von BVAP und Verdi entscheiden. Die Zustimmung bedarf der Zwei-Drittel-Mehrheit.

Um welche Lohnsummen geht es?

Bessere Löhne in der Altenpflege wollen alle. Gestritten wird über den richtigen Weg. Verdi und BVAP wollen das über ihren Tarifvertrag erreichen. Dieser sieht Lohnsteigerungen in vier Schritten vor – beginnend ab 1. August 2021, endend am 1. Juni 2023. Dann erhielten Pflegehelfer 14,40 Euro. Bei Pflegehelfern mit mindestens einjähriger Ausbildung wären es 15,25 Euro. Die Stundenentgelte für examinierte Pflegefachkräfte lägen bei 18,75 Euro.

Das sei eine Steigerung im Vergleich zum bisherigen Mindestlohn um 25 Prozent, so Verdi. „Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen sichert das Lohnniveau nach unten ab und schützt letztendlich auch die Arbeitgeber vor einem ruinösen Wettbewerb“, sagt Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler.

Wer streitet mit wem worüber?

Private Anbieter wehren sich vehement gegen das Tarif-Konstrukt. Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) und Evangelische Heimstiftung Baden-Württemberg wollen auf Nichtigkeitsfeststellung des Tarifvertrags klagen. Der BVAP vertrete weniger als drei Prozent der rund 28 .000 Altenpflegeanbieter. Verdi sei in der Altenpflege „so gut wie nicht existent“, argumentiert AGVP-Chef Thomas Greiner.

„Miniminderheiten“ könnten in unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem nicht über die Tarifautonomie von Mehrheiten bestimmen, kritisiert der Präsident des Arbeitgeberverbands bpa, Rainer Brüderle. Verbandsvize Bernd Meurer betont, die Altenpflege-Gehälter seien zuletzt fast doppelt so stark gestiegen wie in anderen Branchen. Wer dennoch höhere Löhne haben und Pflegebedürftige nicht weiter belasten wolle, müsse mehr Geld bereitstellen.

Wie geht es weiter?

Zünglein an der Waage sind Diakonie und Caritas. Sprechen sie sich gegen den Tarifvertrag von BVAP und Verdi aus, würde dies das Aus für das Konstrukt bedeuten. Für Arbeitsminister Heil wäre es eine herbe Niederlage. Gleichwohl wäre das Thema Pflegegehälter nicht vom Tisch. Da eine Million Beschäftigte – und damit Wähler – betroffen sind, dürfte es mit Sicherheit eine Rolle im bevorstehenden Bundestagswahlkampf spielen.

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