Wahlprogramm vorgestellt

Union will Milliardenspritze für die Krankenkassen

CDU und CSU haben ihr gemeinsames Wahlprogramm vorgestellt. Neu und eine Überraschung: Den Kassen versprechen die Christdemokraten eine kräftige Entlastung. Ansonsten fahren die Unionsparteien auf vielen längst rollenden Zügen mit.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet (li.) und der CSU-Vorsitzende Markus Söder bei der Vorstellung des Wahlprogramms am Montag in Berlin.

CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet (li.) und der CSU-Vorsitzende Markus Söder bei der Vorstellung des Wahlprogramms am Montag in Berlin.

© dpa

Berlin. Deutschland wird älter. Die Folgen der Pandemie werden noch lange spürbar sein. Das Land stehe deshalb vor einen „Epochenwechsel“, sagte Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet bei der Vorstellung des gemeinsamen Wahlprogramms von CDU und CSU: „Das Programm für Stabilität und Erneuerung. Gemeinsam für ein modernes Deutschland“ am Montag.

Was das Gesundheitskapitel des Programms angeht, springt die Union auf viele Züge auf, die zum Teil bereits seit Jahren rollen. Das „Unions-Versprechen“ über dem Sozialkapitel des Programms lautet, dass „jeder Mensch in unserem Land eine gute medizinische und pflegerische Versorgung erhält“. In der Pandemie sei zudem sichtbar geworden, dass mehr getan werden müsse, damit „unser Gesundheitswesen auch nach der Krise zu den besten der Welt zählt“.

Kräftige Finanzspritze für die GKV

Im Detail folgt dann das Versprechen einer kräftigen Finanzspritze für die gesetzliche Krankenversicherung.

  • Der Steueranteil an der Finanzierung soll dynamisiert an die „tatsächlichen Kosten der versicherungsfremden Leistungen und deren Entwicklung gekoppelt werden. Das wären Forschungsinstituten zufolge um die 40 Milliarden Euro im Jahr, mithin rund 25 Milliarden Euro mehr als bisher. Im Entwurf des Programms hatte das noch nicht gestanden.
  • 500 Millionen Euro sollen in die Förderung von Robotik und Digitalisierung in der Pflege fließen. Danach lässt das Verbindliche deutlich nach. Vieles soll auf der digitalen Schiene laufen.
  • Die ambulante Versorgung bekommt nicht viel Raum im Programm. Alle Bürger sollen einen „digitalen, wohnortnahen und möglichst barrierefreien Weg, zum Beispiel zur Haus-, Fach-, Zahnarzt- und Notfallversorgung, zu Apotheken, Hebammen, Physiotherapeuten, Gesundheitshandwerkern und Sanitätshäusern haben. Zudem soll es ein flächendeckendes psychotherapeutisches Angebot für Kinder und Jugendliche geben.
  • Mit der elektronischen Patientenakte will die Union in den Prozess „Digitale Gesundheit 2025“ einsteigen, der nahtlos in die ressortübergreifende „e-Health-Roadmap 2030“ übergehen soll. Die wiederum soll „konkrete Handlungsempfehlungen“ für die „digitalisierte Gesundheitsversorgung der Zukunft bis 2030“ enthalten.
  • Digitale Versorgungsketten“ sollen Informationslücken zwischen Praxis und Krankenhaus beseitigen.
  • Die Digitalisierung der Krankenhäuser, die mit dem drei Milliarden Euro schweren Krankenhauszukunftsgesetz während der Pandemie angestoßen worden ist, soll fortgesetzt werden.
  • Ebenso soll das in der Pandemie eingeleitete vier Milliarden schwere Förderprogramm für die Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weitergeführt werden. In diesem Zusammenhang soll auch der Ausbau des Robert Koch-Instituts zu einem deutschen Public Health-Institut stehen. Bereits während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 waren die Pläne diskutiert worden, die europäischen Institute enger zu vernetzen.
  • Gleiches gilt für die Ertüchtigung der europäischen Arzneimittelproduktion, für die während der Ratspräsidentschaft die Weichen gestellt worden sind. Schnellere Genehmigungsverfahren, wie während der Pandemie eingeübt, sollen den Pharmastandort Deutschland stärken.
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Qualitätsorientierte Ansätze

Für die stationäre Versorgung will die Union im „Interesse der Patientensicherheit“ eine stärkere Bündelung komplexer Behandlungen erreichen. Die Begriffe „Zentren“ und „Mindestmengen“ fallen dabei nicht.

Auch einen weiteren Aspekt der eigentlich den Ländern vorbehaltenen Krankenhausplanung wollen CDU und CSU anfassen. Dafür sollen „die Ziele einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Grund- und Regelversorgung in der Krankenhausplanung und in der Krankenhausfinanzierung gerade auf dem Land „wesentlich stärker“ berücksichtigt werden. Das lässt Raum für Interpretation.

Pflege in die Selbstverwaltung

Geht es nach der Union, soll das Pflegegeld nicht mehr alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls dynamisiert werden. Stattdessen soll die Dynamisierung an die Lohnentwicklung gekoppelt werden.

Was die kritische Finanzierung der Pflege angeht, soll eine „betriebliche Pflegezusatzversicherung“ Risiken abfedern. Der Pflegevorsorgefonds soll bis 2050 verlängert werden. Dort hinein fließen seit der vergangenen Legislaturperiode 0,1 Prozentpunkte der Pflegebeiträge.

Die Unionsparteien wollen sich für die Errichtung einer Bundespflegekammer stark machen, um die Pflege an der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu beteiligen. Tatsächlich hat die Verkammerung in der Pflege in jüngerer Zeit Rückschläge erlitten.

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