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Psychotherapierichtlinie

Verbände unzufrieden

Der GBA beschließt die neue Psychotherapierichtlinie. Die Therapeutenverbände üben Kritik.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Strukturreform der ambulanten Psychotherapie ist auf dem Weg. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Donnerstag neue Versorgungselemente beschlossen. Die Selbstverwaltung setzt damit eine Vorgabe aus dem Versorgungsstärkungsgesetz um. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Gesundheitsministerium können die Änderungen ab April 2017 in Kraft treten.

Die wichtigsten Punkte

Psychotherapeutische Sprechstunde. Sie soll einen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten Therapie ermöglichen. Die Sprechstunde soll der Abklärung und der frühen Diagnostik dienen. Sie kann bei Erwachsenen bis zu 150 Minuten, bei Kindern und Jugendlichen bis zu 250 Minuten, aufgeteilt in mehrere Einheiten, dauern.

Psychotherapeutische Akutbehandlung. Eine zeitnahe Intervention im Anschluss an die Sprechstunde. Sie soll Chronifizierungen psychischer Symptome vermeiden helfen. Die Akutbehandlung kann bis zu 600 Minuten dauern und muss der Kasse angezeigt werden.

Rezidivprophylaxe. Soll niederfrequent eingesetzt werden im Anschluss an eine Langzeittherapie.

Verbände bleiben skeptisch

Die Verbände der Psychotherapeuten zeigten sich am Donnerstag nur teilweise zufrieden mit dem Inhalt der neuen Richtlinie. In einer gemeinsamen Erklärung griffen sie den GBA vor allem für die Regelung zur Rezidivprophylaxe an. "Der Beschluss des GBA ist an dieser Stelle eine Mogelpackung", hieß es. Statt eines Behandlungsangebots für Menschen mit chronischen seelischen Leiden habe der GBA lediglich die Möglichkeit geschaffen, das letzte Kontingent der Langzeittherapie zu strecken. Das sei bisher schon möglich.

Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisierte zudem die vom GBA nun eingeführte Dokumentation ambulanter Behandlungen. Die vorgegebenen Antworten seien in verletzender und stigmatisierender Sprache verfasst, sagte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz. Gefragt werde zum Beispiel nach "abnormen intrafamiliären Bedingungen". Das sei herabwürdigend.

Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im GBA, kündigte an, binnen fünf Jahren evaluieren zu lassen, ob mit den nun beschlossenen Versorgungselementen die angestrebten Ziele auch tatsächlich erreicht werden. (af)

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