Bundesregierung

Zuckersteuer lässt sich „nicht begründen“

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung nach „den derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht begründen“.

Es gebe auch keine wissenschaftlichen Hinweise, dass die seit 2018 in Großbritannien geltende Steuer „zu einer Verringerung der Häufigkeit von Übergewicht oder Adipositas sowie von ernährungsbedingten Krankheiten geführt hat“, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Katharina Willkomm.

Die 2016 in Großbritannien angekündigte Steuer habe bereits im Vorfeld zu einer Verringerung der Zuckergehalte um durchschnittlich elf Prozent geführt.

Unbekannt sei, ob Verbraucher ihr Konsumverhalten verändert hätten und es dadurch insgesamt zu einer verringerten Aufnahme von Zucker gekommen ist. Die britische Steuer beläuft sich je nach Zuckergehalt des Getränks auf umgerechnet 20 bis 27 Cent je Liter. (fst)

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