Organspende

Zweite Abgeordneten-Gruppe mit Gesetzentwurf

Eine zweite Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat einen Gesetzentwurf zum Thema Organspende fertiggestellt.

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BERLIN. Abgeordnete aus fünf Bundestagsfraktionen werden am Montag ihren Gesetzentwurf zur Regelung der Organspende der Öffentlichkeit vorstellen. Mit ihrer Initiative widersprechen sie dem konkurrierenden Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Widerspruchslösung, so wie es eine fraktionsübergreifende Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will.

Eingebracht wird er unter anderen von den Abgeordneten Karin Maag (CDU), Hilde Mattheis (SPD), Annalena Baerbock (Grüne) und Otto Fricke (FDP), wie „Stuttgarter Nachrichten“ und „Stuttgarter Zeitung“ (Samstag) berichten. In ihm schlagen die Abgeordneten vor, Organspende müsse „als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten werden, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf“.

Damit nehmen die Parlamentarier die Gegenposition zu einem ersten Vorstoß ein, den eine Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang April gemacht hatte. Diese hatten eine „doppelte Widerspruchslösung“ vorgesehen. Das hieße, dass künftig alle Volljährigen in Deutschland grundsätzlich als Spender gelten. Man soll dazu aber noch Nein sagen können. Sonst wäre – als doppelte Schranke “noch bei Angehörigen nachzufragen.

Hausärzte sollen zur Organspende beraten

In dem Entwurf von Baerbock und ihren Kollegen ist es laut den Zeitungsberichten das Ziel, „eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Informationen und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern“. Der Entwurf sehe vor, dass die Hausärzte ihre Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in ein Online-Register ermutigen.

Die Gruppe von Abgeordneten um Grünen-Chefin Baerbock hatte bereits Ende März für verbindliche regelmäßige Befragungen der Bürger und ein bundesweites Online-Register geworben. Dieses Register soll vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information geführt werden.

Den Bürgern soll es möglich sein, ihre Entscheidung möglichst einfach zu dokumentieren und jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper sei ein zentrales Element menschlicher Würde, hieß es.

Aktuell leichter Anstieg der Organspende-Bereitschaft

Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja erlaubt. Viele Menschen schieben die Entscheidung aber auf. Über die Entwürfe zu möglichen neuen Regeln soll der Bundestag ohne Fraktionsvorgaben entscheiden. Gemeinsames Ziel der beiden Initiativen im Bundestag ist es, angesichts von fast 10.000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organspenden zu kommen.

Nach langem Abwärtstrend stieg deren Zahl zuletzt erstmals wieder deutlich. Im vergangenen Jahr überließen 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere schwerkranke Patienten. Das war ein Plus von 20 Prozent im Vergleich zu 2017. (dpa)

Wir haben diesen Beitrag aktualisiert am 5.5.2019 um 12.20 h

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