Entwicklungskosten

15 Millionen Euro für Corona-Warn-App

Die Bundesregierung legt die inhaltlichen Gründe dar, warum sie sich bei ihrer Corona-Warn-App für SAP und T-Systems und nicht für günstigere Anbieter entschieden hat. Datenschutz spielte hierbei eine zentrale Rolle.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Die offizielle Corona-Warn-App.

„Geiz ist geil“ – diese Devise wollte die Bundesregierung für die Entwicklung ihrer offiziellen Corona-Warn-App nicht ausgeben.

© Hauke-Christian Dittrich / dpa

Berlin. Knapp 15 Millionen Euro verlangten die Unternehmen SAP und T-Systems von der Bundesregierung für die Entwicklung der Corona-Warn-App (CWA). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Hinzu kämen weitere Kosten, etwa für die Einbindung von Laboren, die IT-Sicherheit und die Bereitstellung angemessener Netzwerkkapazitäten.

Die AfD wollte unter anderem wissen, warum sich die Bundesregierung gegen einen Erfurter Anbieter einer CWA entschieden habe, der die Entwicklungskosten auf einmalig 200.000 Euro und die monatlichen weiteren Kosten auf rund 5000 Euro beziffert habe.

Erfurter Modell nicht satisfaktionsfähig

„Bei der Entwicklung der App wurde auf einen Ansatz gesetzt, der auf Freiwilligkeit beruht, datenschutzkonform ist und ein hohes Maß an IT-Sicherheit gewährleistet“, heißt es in der Antwort.

Der CWA-Vorschlag des Erfurter Anbieters „sieht hingegen ein Modell vor, das einen starken zentralen Ansatz verfolgt und die Ziele der Bundesregierung, eine sehr datenschutzfreundliche und anonym nutzbare App zu schaffen, nicht in der von ihr angestrebten Form erreicht“, schreibt die Bundesregierung zur weiteren Begründung der Entscheidung gegen die kostengünstigere Alternative.

Technikaufklärung für die AfD

Zur Sicherheit fügt die Regierung dann noch eine Art Technikaufklärung für die AfD an: „Die für die CWA notwendige Schnittstelle baut auf dem Exposure Notifications Systems (ENS) auf, da dieses sowohl die epidemiologischen, technischen als auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen eines dezentralen Ansatzes erfüllt.“ Diese Anforderung habe die Erfurter Offerte nach Auffassung der Bundesregierung ebenfalls nicht erfüllt.

Die Frage, ob die Bundesregierung weitere CWA-Offerten erhalten habe, wird in der Antwort bejaht. Dem AfD-Ansinnen, diese Kontakavancen einzeln zu dokumentieren, erteilt die Bundesregierung jedoch eine kategorische Absage: „Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Eingegangene Vorschläge wurden von Seiten der Bundesregierung jeweils geprüft und hinsichtlich der Umsetzbarkeit sowie ihres Beitrags zur Bewältigung der Pandemie bewertet.“

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse