Entwicklungskosten

15 Millionen Euro für Corona-Warn-App

Die Bundesregierung legt die inhaltlichen Gründe dar, warum sie sich bei ihrer Corona-Warn-App für SAP und T-Systems und nicht für günstigere Anbieter entschieden hat. Datenschutz spielte hierbei eine zentrale Rolle.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Die offizielle Corona-Warn-App.

„Geiz ist geil“ – diese Devise wollte die Bundesregierung für die Entwicklung ihrer offiziellen Corona-Warn-App nicht ausgeben.

© Hauke-Christian Dittrich / dpa

Berlin. Knapp 15 Millionen Euro verlangten die Unternehmen SAP und T-Systems von der Bundesregierung für die Entwicklung der Corona-Warn-App (CWA). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Hinzu kämen weitere Kosten, etwa für die Einbindung von Laboren, die IT-Sicherheit und die Bereitstellung angemessener Netzwerkkapazitäten.

Die AfD wollte unter anderem wissen, warum sich die Bundesregierung gegen einen Erfurter Anbieter einer CWA entschieden habe, der die Entwicklungskosten auf einmalig 200.000 Euro und die monatlichen weiteren Kosten auf rund 5000 Euro beziffert habe.

Erfurter Modell nicht satisfaktionsfähig

„Bei der Entwicklung der App wurde auf einen Ansatz gesetzt, der auf Freiwilligkeit beruht, datenschutzkonform ist und ein hohes Maß an IT-Sicherheit gewährleistet“, heißt es in der Antwort.

Der CWA-Vorschlag des Erfurter Anbieters „sieht hingegen ein Modell vor, das einen starken zentralen Ansatz verfolgt und die Ziele der Bundesregierung, eine sehr datenschutzfreundliche und anonym nutzbare App zu schaffen, nicht in der von ihr angestrebten Form erreicht“, schreibt die Bundesregierung zur weiteren Begründung der Entscheidung gegen die kostengünstigere Alternative.

Technikaufklärung für die AfD

Zur Sicherheit fügt die Regierung dann noch eine Art Technikaufklärung für die AfD an: „Die für die CWA notwendige Schnittstelle baut auf dem Exposure Notifications Systems (ENS) auf, da dieses sowohl die epidemiologischen, technischen als auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen eines dezentralen Ansatzes erfüllt.“ Diese Anforderung habe die Erfurter Offerte nach Auffassung der Bundesregierung ebenfalls nicht erfüllt.

Die Frage, ob die Bundesregierung weitere CWA-Offerten erhalten habe, wird in der Antwort bejaht. Dem AfD-Ansinnen, diese Kontakavancen einzeln zu dokumentieren, erteilt die Bundesregierung jedoch eine kategorische Absage: „Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Eingegangene Vorschläge wurden von Seiten der Bundesregierung jeweils geprüft und hinsichtlich der Umsetzbarkeit sowie ihres Beitrags zur Bewältigung der Pandemie bewertet.“

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