Selbstzahlerleistungen

Aigner lehnt verbindliche IGeL-Liste ab

Achtung, IGeL: Verbraucherministerin Ilse Aigner fordert transparentere Informationen zu IGeL. Aber nicht nur damit sollen Patienten vor unseriösen Angeboten in Arztpraxen geschützt werden.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Vorsicht, IGeL!

Vorsicht, IGeL!

© BerlinStock / fotolia.com

BERLIN. Eine rechtlich verbindliche "IGeL-Liste" ist nicht praktikabel und kaum umsetzbar.

Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie "Untersuchungen zum Informationsangebot zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)", die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Mittwoch zusammen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, vorgestellt hat.

Ihr Ministerium hatte die Untersuchung gefördert, die vom Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) in Kooperation mit dem Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln durchgeführt worden war.

Sind Patienten in Vertragsarztpraxen genug vor Scharlatanerie oder gar finanzieller Ausbeutung durch niedergelassene Ärzte geschützt, wenn es um das Thema Selbstzahlerleistungen geht? Dies war mehr oder minder die Kernfrage der Studie. Rein juristisch betrachtet ist die Antwort auf die Frage eindeutig: Ja, sie sind genug geschützt, so die Autoren.

Der juristische Untersuchungsteil kommt zu dem Ergebnis, dass "eine Stärkung der rechts-tatsächlichen Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern angesichts des bereits gewährleisteten Patientenschutzes insbesondere bei der Aufklärung nicht im Wege ausgreifender Rechtssetzung zu suchen ist, vielmehr durch transparente Patienteninformation".

Daraus leitet sich die nächste Frage ab: Welcher Transparenzgrad ist denn erwünscht bei der IGeL-Patienteninformation inklusive -Aufklärung?

Katalog umfasst 22 Kriterien

Bei der Bewertung des gesammelten, nach Angaben der Studienautoren nicht repräsentativ ausgewählten Informationsmaterials griffen die Forscher laut Ministerium auf einen teils IGeL-spezifischen, 22 Kriterien umfassenden Katalog zurück, der sich an etablierten Instrumenten zur Bewertung von Patienteninformationen orientiere.

Bei den Kriterien gehe es unter anderem darum, ob der Ersteller des Informationsmaterials unabhängig und interessenneutral ist oder ob die Informationen rechtliche Hinweise enthalten.

Mithilfe dieses Kriterienkataloges könne einerseits die Qualität von bereits erstellten Informationsmaterialien überprüft, andererseits könne er auch als Leitfaden für die Erstellung neuer Informationsmaterialien herangezogen werden.

Vorreiter in Sachen Transparenz ist laut Studie das seit Anfang dieses Jahres bestehende Internetportal www.igel-monitor.de des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), das "besonders fundiert und detailreich" sei.

Ebenfalls Lob gibt es für den von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellten IGeL-Ratgeber. Dieser sei eine "sehr gute Möglichkeit", sich über Selbstzahlerleistungen zu informieren.

Schlecht schnitten nach der Studie hingegen die recherchierten Informationen in Arztpraxen ab: "Insbesondere bei den Informationsbroschüren, die in Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden, zeigte sich im Rahmen der Untersuchung, dass diese vielfach keine zuverlässige Verbraucherinformation darstellen."

Somit erkennen die Studienautoren, wie Aigner hervorhebt, dennoch an, dass Patienten nicht schutzlos dastehen, wenn es um IGeL im Praxisalltag geht. Denn unzweifelhaft gebe es für Verbraucher durchaus geeignete Informationsmöglichkeiten.

Schwierig sei nur, "solche Informationen zu identifizieren". Folgerichtig fordern die Forscher für Verbraucher - und damit potenzielle IGeL-Patienten - ein breitgefächertes Informationsangebot zu IGeL, das über alle Kanäle hinweg streut.

Aigner wünscht sich Bedenkpause für Patienten

Da Aigner eine rechtlich verbindliche "IGeL-Liste" - eine Art Positiv-Liste für Selbstzahlerleistungen - mit Verweis auf die Untersuchung als nicht praktikabel und kaum umsetzbar ansieht, forciert sie den Gedanken, eine "informatorische IGeL-Liste als alternativer Ansatzpunkt" zu sehen.

Wie diese im Detail aussehen könnte, ist hingegen noch vage.

Unterdessen ist unstrittig, welche verbraucherschutzrelevanten Aspekte aus Sicht des Ministeriums rechtlich verbindlich sein müssen.

Dazu zähle unter anderem, dass die Aufklärungspflicht zu IGeL grundsätzlich dem Arzt obliege und nicht delegiert werden dürfe.

Diese Forderung wird bereits durch Vorgaben der Musterberufsordnung abgedeckt. Auch ist sie in den zehn IGeL-Geboten enthalten, die der 109. Deutsche Ärztetag 2006 in Magdeburg verabschiedet hat.

Weiter auf Aigners Wunschliste steht unter anderem eine - im aktuellen Entwurf zum Patientenrechtegesetz nicht enthaltene - Bedenkpause für Patienten zwischen Aufklärung und Eingriff und die Möglichkeit, je nach Schwere des Eingriffs eine Vertrauensperson zu konsultieren.

Bei Früherkennungsuntersuchungen müsse der Arzt nicht nur über den Zweck der Untersuchung aufklären, sondern auch darüber, wie wahrscheinlich "falschpositive" und "falschnegative" Untersuchungsergebnisse sind und welche Konsequenzen diese haben, plädiert Aigner.

An kosmetische Operationen seien im Vergleich zu Eingriffen mit Heiltendenz oder kurativer Indikation besonders strenge Aufklärungsanforderungen zu stellen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Aigners wichtigstes IGeL-Signal

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