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Anlage 4b zur Fern-Identifizierung

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Berlin. Zur Authentifizierung eines Patienten, der bisher ausschließlich im Fernkontakt behandelt wurde, gibt es seit 1. Oktober die neue EBM-Ziffer 01444. Wie diese analoge Authentifizierung vonstattengehen soll – die E-Card kann ja bei einer Videosprechstunde nicht eingelesen werden – beschreibt die Anlage 4b zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä). Die gleichfalls zum 1. Oktober gültige, lediglich drei Paragrafen beinhaltende Anlage ist erst seit Kurzem öffentlich zugänglich (bit.ly/2QL0jkf).

Wie bereits berichtet, müssen die Versichertenstammdaten am Bildschirm erfragt werden. Wobei der Patient mündlich zusichern soll, dass er krankenversichert ist. (cw)

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