Antikorruptionsgesetz

Blutzucker-Messgeräte jetzt kostenpflichtig

Roche stoppt die kostenlose Abgabe von Blutzuckermessgeräten in Praxen und Kliniken.

Veröffentlicht:

MANNHEIM. Als explizite Reaktion auf das am 4. Juni in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (§299 a, b StGB) stellt das Unternehmen Roche Diabetes Care Deutschland die Abgabe kostenloser Blutzuckermessgeräte in Praxen und Kliniken ein. Dieser Schritt erfolgt nach Unternehmensangaben, "um potenzielle rechtliche Risiken sowohl für das Unternehmen als auch für Kunden und Partner zu vermeiden", wie es heißt. Die Versorgung der Patienten mit Accu-Chek Blutzuckermessgeräten stelle der Anbieter aber weiterhin über die etablierten Vertriebswege wie Apotheken, den Diabetesfachhandel, das unternehmenseigene Kunden Service Center sowie seine Website sicher.

Wie Roche betont, könne das Antikorruptionsgesetz weitreichende Konsequenzen für Ärzte und ihr Personal haben, wenn sie Produkte bestimmter Hersteller bevorzugten und dafür Vorteile annähmen. Diese Rechtsauffassung stütze sich auf aktuelle Rechtsgutachten, die unter anderem vom Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) in Auftrag gegeben worden seien. Danach könne unter bestimmten Umständen die Annahme kostenloser Blutzuckermessgeräte durch Ärzte unter den Tatbestand der Bestechlichkeit fallen. Im schlimmsten Fall drohten mehrjährige Haftstrafen.

"Ob die bisherige Praxis der Abgabe kostenloser Blutzuckermessgeräte an Patienten durch Ärzte unter den Straftatbestand der Bestechung fällt, wird endgültig erst entschieden sein, wenn höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen", erläutern die beiden Außendienstleiter von Roche Diabetes Care Dirk Uebelhör und Oliver Karpf die derzeitigen juristischen Unwägbarkeiten. Für das Unternehmen stehe die Rechtssicherheit seiner Kunden an erster Stelle, wie es weiter heißt.

Durch das Antikorruptionsgesetz kann korruptives Verhalten jetzt nicht mehr nur durch Berufsrecht, sondern auch strafrechtlich geahndet werden. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

© Aleksandr | colourbox.de

Fatal verkannt

Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

© polkadot - stock.adobe.com

Vitamin-B12-Mangel

Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
B12-Mangel durch PPI & Metformin

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Achtung Vitamin-Falle

B12-Mangel durch PPI & Metformin

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Thomas Georg Schätzler 16.08.201609:46 Uhr

Dann wäre aber auch das Zentimetermaß,

welches bei IKEA kostenlos abgegeben wird, um die Wohnungseinrichtung möglichst ausschließlich mit IKEA-Möbeln zu verplanen und einzurichten, kosten- u n d abgabepflichtig!

Aber ich habe ja völlig vergessen, dass das seit 4. Juni 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption in Form von §299 a und §299 b Strafgesetzbuch (StGB) nur und ausschließlich im Gesundheitswesen seine Gültigkeit hat.

Alle anderen Branchen sind mit ihren Aufmerksamkeiten wie Tag der offenen Tür (TOT), Kundengeschenken, Probierhäppchen, Probierschnaps, Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Brieföffner, Bierseidel, Weinglas, "Hafties", Automatten, Zollstock, Betriebsführungen, Werbe- und Öffentlichkeitsveranstaltungen usw., aber auch mit Vermittlungen, Provisionen, Nachlässen, Rabatten, Einkaufsvorteilen, Bankgutscheinen zur Kontoeröffnung, "Incentives" für Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Verkaufsmessen usf. in Handwerk, Handel und Industrie vollkommen korruptionsfrei unterwegs?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z. Zt. Bergen aan Zee/NL)

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Daten zur lipidologischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hohem kardiovaskulärem Risiko aus der VESALIUS-REAL-Studie

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [7]

Kardiovaskuläre Prävention

Frühe Risikoidentifikation und konsequentes Lipidmanagement

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Amgen GmbH, München
Abb. 1: Risikoreduktion durch Bempedoinsäure gegenüber Placebo in der CLEAR-Outcomes-Studie für den primären 4-Komponenten-Endpunkt (A) und den sekundären 3-Komponenten-Endpunkt (B) stratifiziert nach Diabetes-Status

© Springer Medizin Verlag

Diabetes mellitus

Bempedoinsäure: Benefit für Hochrisiko-Kollektive

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?