Kehrtwende
Bürgertests werden auch ohne Anbindung an Corona-App weiter vergütet
Das BMG rudert zurück: Arztpraxen, die noch keine Verknüpfung mit der Corona-App vorweisen können, bekommen vorerst weiter Geld für die Bürgertests. Sie müssen allerdings bei dem App-Portal registriert sein.
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Berlin. Arztpraxen, die zum 1. August noch nicht an die Corona-Warn-App (CWA) angeschlossen sein werden, können aufatmen: Laut einer aktuellen Mitteilung der KBV bekommen sie die Bürgertests zunächst weiterhin vergütet. Allerdings müssten sie nachweisen, dass sie bereits einen Antrag auf Registrierung für das CWA-Schnelltestportal gestellt hätten, heißt es. Noch in der vergangenen Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigt, dass Praxen die Tests nur dann honoriert bekommen, wenn sie ab dem 1. August technisch in der Lage sind, die Ergebnisse an die App schicken. Diese Regelung ist in der zum 1. Juli geänderten Testverordnung festgelegt.
Als Begründung für die Rücknahme der Entscheidung nennt das BMG laut KBV die kurze Zeitspanne zur Umsetzung der Anbindung. Zur Abrechnung könnte daher vorläufig die Registrierungsanfrage für das Portal vorgelegt werden. Die für das Portal zuständige Telekom-Tochter T-Systems stelle „zeitnah nach Eingang der Registrierung“ aus.
Die KBV hatte sich nach eigener Angabe beim BMG für eine Übergangsregelung eingesetzt, da T-Systems nicht garantieren konnte, dass Praxen, die sich nach dem 14. Juli registrieren, zum 1. August an die Corona-Warn-App (CWA) angeschlossen sind. Nach der Testverordnung des BMG wären ihnen die Tests dann nicht vergütet worden. Ob das Testergebnis letztlich in die Corona-Warn-App übermittelt wird, entscheide die Testperson. Sie müsse der Übertragung der Daten vorab zustimmen. Es sei Aufgabe der Praxis, zu dokumentieren, ob jemand zugestimmt hat oder nicht. (kaha)