Innovationsfonds

Checkliste hilft, den Antrag zu formulieren

Der Countdown für den Innovationsfonds läuft. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Projekte starten. Zu den Förderschwerpunkten gehört der Einsatz der Telemedizin. Wer sich mit beteiligen will, muss mit seinem Antrag jedoch einige Formalia beachten.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
In vielen Projekten, die vom Innovationsfonds gefördert werden, wird es eine Vernetzung geben.

In vielen Projekten, die vom Innovationsfonds gefördert werden, wird es eine Vernetzung geben.

© adam121 / fotolia.com

FREIBURG. 5. Juli 2016: Für Manager von Projekten, die innovative Versorgungsformen testen und dafür Fördermittel des Innovationsfonds erhalten wollen, dürfte dieses Datum einen dicken roten Kringel im Kalender haben.

Spätestens an diesem Tag müssen die Anträge für die erste Förderwelle des Innovationsfonds eingereicht werden.

Seit dem 8. April stehen die Themenfelder, Förderkriterien und Details zum Antragsverfahren, die der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) erstellt hat. Noch im vierten Quartal 2016 sollen die Projekte dann starten.

Zur Erinnerung: 300 Millionen Euro sollen von 2016 bis 2019 jährlich ins Gesundheitssystem fließen, um Versorgungsinnovationen testen zu können und sie im Erfolgsfall dann in die Regelversorgung zu überführen.

In der ersten Welle geht es unter anderem um innovative Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health, wie Dr. Karsten Neumann vom IGES Institut beim E-Health-Forum in Freiburg am Samstag (23. April) berichtet hat. Die IT-Vernetzung werde prägend für viele Projekte sein, so Neumann.

Keine reinen Produktinnovationen

Neumann wies aber auch darauf hin, dass der Auswahlprozess stark formalisiert sei. Er empfahl Projekt-Konsortien, mit einer Checkliste den Antrag vorzubereiten, um nicht am Ende an formalen Kriterien zu scheitern.

So sei es evident, dass über den Innovationsfonds auch neue Technik, etwa zur elektronischen Vernetzung gefördert werde, "aber reine Produktinnovationen werden draußen bleiben", so der Geschäftsführer des Berliner Instituts.

Entscheidend sei es, den gesamten Prozess beim Antrag im Auge zu haben, empfahl Neumann: Das Versorgungsdefizit müsse klar definiert sein, Verbesserungen in der Versorgung müssten zudem gut messbar sein.

"Sie brauchen eine scharf umgrenzte Aufgabe, eine klare Hypothese über die Ergebnisse, also eine Antwort auf die Frage: Was wird dadurch besser. Zudem ist es wichtig, dass Sie das Evaluationskonzept von Anfang an mitdenken - und auch im Antrag beschreiben", beschrieb Neumann die Anforderungen.

Messgröße Einweisungsquote

Ein Beispiel: Psychisch Kranke würden nach Entlassung aus der Klinik oft wochenlang nicht ärztlich betreut.

Der Einsatz von Telemedizin, etwa mit interdisziplinär angelegten elektronischen Patientenakten könnte die Information aller am Behandlungsprozess Beteiligter verbessern und den Prozess der Weiterbehandlung effizienter gestalten helfen.

Das Kriterium für die Evaluation könnte dann die Wiedereinweiserquote sein. Wichtig sei auch eine ausreichende Projektgröße. "Je nach Indikation, Region und möglichen beteiligten Ärzten schrumpft die Zahl der Teilnehmer schnell", warnte Neumann.

Zu den Punkten auf der Checkliste gehöre zudem die Beschreibung, ob die Innovation helfe, die Effizienz der Versorgung zu steigern, die Zusammenarbeit zu optimieren oder ob die Projektbeteiligten interdisziplinär zusammenarbeiten. Auch die Übertragbarkeit der Innovation auf andere Indikationen oder in andere Regionen müsse dargestellt werden.

Nicht zuletzt gehe es von Anfang an auch um die Verhältnismäßigkeit von Kosten für die Implementierung der Investition und dem Nutzen, der daraus entsteht.

Nicht ganz klar sei es leider, welche Investitionen tatsächlich gefördert werden: "Da eiert man noch hin und her, beispielsweise, ob ein Server, der für das Projekt installiert wird, aber auch außerhalb des Projekts genutzt werden könnte, ins Fördervolumen einbezogen werden kann oder nicht", so Neumann in Freiburg.

Die Anforderungen an das Management seien in diesen Projekten gewaltig, da es ja häufig um mehrere Millionen Euro gehe und der Zeitdruck sehr hoch sei. "Innerhalb von drei Jahren müssen Sie zeigen, dass die Innovation umgesetzt und realisiert werden kann und die entsprechenden Effekte zeigt", erläuterte der IGES-Geschäftsführer.

Maximal 20 Seiten DIN A4

Nicht zuletzt sind auch hohe formale Anforderungen an den Antrag zu erfüllen, wie Neumann betonte: "Alle Punkte aus der Checkliste müssen Sie auf 20 Seiten im DIN-A4-Format mit einem Schriftgrad von 11 Punkten selbsterklärend darstellen."

Trotz aller Formalia bietet der Innovationsfonds Chancen für eine Verbesserung der Regelversorgung, resümierte Neumann: "Das ist doch großartig: Man testet beispielsweise zur Gesundheitsakte verschiedene Ansätze und sieht, was funktioniert." Das, was funktioniert, könnte dann in einigen Jahren in die Regelversorgung übernommen werden.

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