Delegation - dann brauchen Ärzte Haftungsprophylaxe

Ärzte, die auf Delegation setzen, sollten genau wissen, an wen sie delegieren und welche Tätigkeit.

Veröffentlicht:

Das neue Versorgungsstrukturgesetz soll für die ambulante Versorgung festlegen, welche Tätigkeiten Ärzte etwa an Krankenschwestern delegieren können (Paragraf 28 SGB V). "Das ist alles noch im Werden", sagt Dr. Frank Pflüger, Jurist bei Baker McKenzie in Frankfurt/Main. Er empfiehlt Ärzten, die Patienten in Homecare-Programmen betreuen lassen, eine patientenindividuelle Risikoabschätzung.

"Die Delegation schafft ein Risikopotenzial", so Pflüger. Je individueller deshalb Ärzte die Risiken für ihre Patienten abschätzten, desto besser. Dazu gehöre auch, dass sich Ärzte über die fachliche Ausbildung der Krankenschwester und ihre Qualifikation informieren und festhalten, welche Tätigkeit delegiert wird und was es für Vorsichtsmaßnahmen gibt.

Der Jurist empfiehlt auch, alle Anweisungen schriftlich zu dokumentieren. Delegationserklärungen ließen sich durch Formulare leicht standardisieren.

Die erste Medikamentengabe sollte die Krankenschwester dem Patienten unter Aufsicht des Arztes in der Praxis oder in der Klinik geben.

Bei Morbus-Fabry-Patienten sei es etwa wichtig, die Schwestern speziell zu schulen und Fragen abzuklären wie: Wie gut kennt sich die Mitarbeiterin mit Überempfindlichkeitsreaktionen oder Nebenwirkungen nach der Medikamentengabe aus? Wie schnell kann der Notarzt in der Wohnung des Patienten sein? Wie lange ist die Anfahrtzeit? Gibt es eine Hotline für Notfälle? "Das ist ein Stück Haftungsprophylaxe", sagt Pflüger. (ine)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Eine Krebspatientin erzählt

„Meine Kinder? Klar sind die geimpft!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Beratung in der Arztpraxis

Sicher mit Kindern verreisen: So geht‘s

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?