Kommentar zum E-Arztbrief

Die Kammern sind am Zug

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:

Es tut sich was in Sachen digitaler Kommunikation. Nicht nur will die Politik mit dem E-Health-Gesetz den E-Arztbrief fördern. Auch die KVen starten ein bundesweites Programm für den über KV-Connect zu versendenden E-Arztbrief.

Beides ist gut kompatibel. Wer sich als Ärztenetz jetzt in den KV-Projekten engagiert, steht gut da, wenn die Arztbriefförderung gemäß E-Health-Gesetz startet, voraussichtlich Anfang 2016.Wer noch fehlt im Bunde sind die (meisten) Landesärztekammern.

Im Entwurf des E-Health-Gesetzes ist vorgesehen, dass die Förderung der E-Arztbriefe nur erfolgt, wenn der Papierarztbrief ersetzt wird. Das erfordert eine qualifizierte (chipkartenbasierte) elektronische Signatur.

Die kann auf zweierlei Weise erzeugt werden: entweder mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Ärztekammern oder mit einer kommerziellen Signaturkarte.

Bei der Einführung der elektronischen KV-Abrechnung haben die meisten Kammern schon einmal einen guten Aufhänger für eine flächendeckende Einführung des eHBA nicht genutzt. Die E-Arztbriefe sind eine Steilvorlage.

Wenn die Kammern die eHBA jetzt nicht unters Ärztevolk bringen, dann werden in den Praxen Signaturkarten eingesetzt, die die Bank des Vertrauens als Depotbeigabe ausstellt.

Rechtlich wäre das kein Problem, solange die Karte den Vorgaben des Signaturgesetzes entspricht. Die Frage ist, ob das im Sinne der Kammern ist.

Lesen Sie dazu auch: E-Arztbrief: Über tausend Ärzte für Projekte gesucht

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Kommentare
Lilia Renner 12.03.201508:01 Uhr

Frage

Warum reicht die elektron. Signatur vom neuen Personalausweisen nicht?
Warum immer doppelt und dreifach Muß es sein? Muß doch gehen Kv-Safanet und elektron. Signatur vom Personalausweiß?!

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