Direkt zum Inhaltsbereich

„Digitale Pflege-Helfer“

Verordnung für Digitale Pflegeanwendungen in Kraft getreten

Kassen und Anbieter versprechen sich viel Potenzial von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Die entsprechende Verordnung legt Anforderungen und Vergütungsansprüche der Anbieter zu Lasten der Kassen fest.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Digitale Helfer sollen Pfleger und pflegende Angehörige im Versorgungsalltag unterstützen, so die Hoffnung.

Digitale Helfer sollen Pfleger und pflegende Angehörige im Versorgungsalltag unterstützen, so die Hoffnung.

© and.one / stock.adobe.com

Berlin. Am Freitag (7.Oktober) ist die schon vor der Bundestagswahl im September 2021 von der Health-IT-Branche als dringend notwendige Leitplanken eingeforderte Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV) in Kraft getreten.

Für die Hersteller heißt das nun, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BrArM) nun analog zu den seit Oktober 2020 zu Lasten der GKV rezeptierbaren Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) für die Zertifizierung der eingereichten Lösungen und die Eintragung im entsprechenden BfArM-Register zuständig ist.

Der Website der Bonner Behörde ist zu entnehmen, dass sie ebenfalls einen ergänzenden umfassenden Leitfaden sowie ein DiPA-Antragsportal bereitstellen wird. Eine Antragstellung außerhalb des Antragsportals sei explizit nicht möglich, heißt es.

Zudem will das BfArM „umfangreiche Beratungsmöglichkeiten zur DiPA, der Antragstellung, dem Nachweis des pflegerischen Nutzens und vielen weiteren Aspekten anbieten.“

Entsprechende Beratungen seien allerdings erst auf Basis der geltenden Rechtsverordnung möglich – theoretisch also seit dem 7. Oktober. Das BfArM werde weiter informieren, wenn es soweit ist, ist dazu auf der Behörden-Website zu lesen.

Paragraf 40a regelt Anforderungen an digitale Pflege-Helfer

Pflegebedürftige haben nach Paragraf 40a SGB XI Anspruch auf „Versorgung mit Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und von den Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen mit Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken, soweit die Anwendung nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten ist.“

Die Kassen reagieren grundsätzlich positiv auf das DiPA-Leistungsversprechen, befürchten aber indirekt wieder „Mondpreise“, wie sie diese bei DiGA-Anbietern monierten. Dass die Vergütungsfrage wieder im Schiedsverfahren endet, ist also nicht ausgeschlossen.

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Logo Digiteneers - Vertidisan

© Digitineers

Digitineers

Bei Schwindel – Vertidisan®: Die Therapie-App

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Cardisio

© Doctolib

Doctolib

Mehr Service: KI-Assistenz rund um die Privatbehandlung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Besser als Atemtherapie?

Supragastrisches Aufstoßen lässt sich mit Gesang vertreiben

Lesetipps
Koloskopie, Blick auf den Monitor

© Issara - stock.adobe.com

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Ein Arzt zählt mit den Fingern bis Drei.

© Arnéll Koegelenberg/peopleimages.com/stock.adobe.com

Regionaler Multimorbiditäts-Vergleich

Wo es relativ viele Ü-50-Jährige mit drei oder mehr chronischen Erkrankungen gibt