Digitalisierung

E-Rezept: Flächendeckende Einführung ausgesetzt

Der Einspruch aus Ärzte- und Apothekerschaft gegen den E-Rezept-Versuch der gematik zeigt anscheinend Wirkung: Das Bundesgesundheitsministerium verlängert den Testlauf.

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Noch brauchen sich die Apotheker nicht auf das E-Rezept einzustellen: Das BMG hat den Start auf unbestimmte Zeit verschoben.

Noch ist das E-Rezept für Ärzte und Apotheker nicht der Ernstfall. Das BMG hat dessen für alle verbindlichen Start auf unbestimmte Zeit verschoben.

© Jan Woitas / dpa / picture alliance

Berlin. Erst kürzlich hatten die Minderheitsgesellschafter der gematik auf die eklatant mangelhafte Aussagekraft des bisherigen E-Rezept-Feldversuchs in den KV-Bezirken Berlin und Brandenburg hingewiesen. Demnach wurden bis dato erst 42 E-Rezepte ausgestellt und abgerechnet. Die gematik hatte daraufhin eingeräumt, dass erst vier PVS-Systeme und zwei Kassen an dem seit Sommer laufenden Feldversuch teilgenommen hätten. Nun reagiert das Bundesgesundheitsministerium und setzt kurzerhand die verpflichtende Einführung der digitalen Verordnung zum 1. Januar 2022 aus.

„Ich teile die Auffassung, dass sich aus den bisherigen Ergebnissen der Testung in der Fokusregion Berlin/Brandenburg aufgrund der zu geringen Teilnehmerzahl die erforderlichen Rückschlüsse auf eine flächendeckende technische Funktionalität noch nicht ziehen lassen“, schreibt Thomas Renner, stellvertretender Leiter des BMG-Ressorts „Digitalisierung und Innovation“, mit Datum vom 20. Dezember an die Gesellschafter der gematik. Auch stünden „anders als oftmals von den Akteuren kommuniziert“, die für einen reibungslosen E-Rezept-Betrieb erforderlichen technischen Systeme „noch nicht flächendeckend zur Verfügung“.

„Zügig in der Versorgung etablieren“

Deshalb solle der Pilotbetrieb „in den kommenden Wochen schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden“. Sobald die vereinbarten Funktionalitäten der digitalen Verordnung erfüllt seien, solle „die Umstellung auf das E-Rezept nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen“, heißt es weiter.

Abschließend appelliert Renner an die Beteiligten – Kassen, Ärzte, Apotheker und Kliniken – die Einführung des E-Rezepts „zu unterstützen und voranzubringen“. Es gelte, „dieses politisch höchst bedeutsame Digitalisierungsprojekt zügig in der Versorgung zu etablieren“. Einen neuen Zeitrahmen gibt Renner dafür nicht.

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Für Ärzte ändert sich mit dem E-Rezept-Moratorium zunächst einmal nichts. Ohnehin war auch mit der Einführung zum 1. Januar eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen, während der das analoge Muster 16 weiterhin hätte verwendet werden können.

Virchowbund: „Nicht auf Biegen und Brechen“

Ärzte- und Apothekerverbände zeigten sich in ersten Reaktionen erleichtert über die Verlängerung des E-Rezept-Tests. BMG und gematik hätten einen kapitalen Fehlstart verhindert, kommentiert der Virchowbund. „Eine Massenanwendung wie das eRezept benötigt Massentests im Vorfeld“, sagte Virchowbund-Vorsitzender Dr. Dirk Heinrich der „Ärzte Zeitung“. Es sei daher vernünftig, den Start des E-Rezepts jetzt nicht auf Biegen und Brechen durchzusetzen.

Der Apothekerdachverband ABDA betont in einer Stellungnahme am Dienstag, die Pflichteinführung des E-Rezeptes bereits zum Jahreswechsel hätte „auch wirtschaftliche Risiken für die Apotheken mit sich gebracht: Es gibt Unstimmigkeiten im elektronischen Signaturverfahren. Solange sie nicht ausgeräumt sind, läuft die Apotheke Gefahr, nach der Belieferung des E-Rezeptes retaxiert zu werden. Das ist nicht akzeptabel.“ Die Verlängerung der Testphase biete nun die Chance, diese technischen Probleme auszuräumen.

Erleichterung auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Man habe, so KBV-Chef Dr. Andreas Gassen auf Nachfrage, frühzeitig davor gewarnt, dass ein bundesweiter Roll-out des E-Rezepts nicht funktionieren werde und auf eine Übergangslösung gedrängt.

(cw/af/Mitarbeit: hom)

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