Approbationsordnung

Neue Anforderungen an die Ärzte-Ausbildung

Vor drei Jahren wurde mit dem Masterplan 2020 der Grundstein für eine Reform des Medizinstudiums gelegt. Jetzt liegt ein erster Entwurf für eine neue Approbationsordnung vor.

Anno FrickeVon Anno Fricke und Thomas HommelThomas Hommel Veröffentlicht:
Ein neuer Blick auf die Ärzte-Ausbildung: Der Entwurf der neuen Approbationsordnung sieht einige Neuerungen vor.

Ein neuer Blick auf die Ärzte-Ausbildung: Der Entwurf der neuen Approbationsordnung sieht einige Neuerungen vor.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat seinen lang erwarteten Arbeitsentwurf für eine neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vorgelegt. Damit sollen die Vorgaben des vor drei Jahren verabschiedeten „Masterplans Medizinstudium 2020“ umgesetzt werden.

In dem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Entwurf wird an mehreren Stellen betont, dass die künftige universitäre Ausbildung des Arztes möglichst praxis- und patientennah erfolgen soll.

Datennutzung und Umgang mit digitalen Technologien sollen darüber hinaus als neue Lehrinhalte aufgenommen werden.

Das Ministerium hat den Entwurf an mehrere Ärzteverbände und Fachgesellschaften versandt. Sie sollen bis zum 24. Januar 2020 Stellung zu den geplanten Änderungen beziehen.

In einem nächsten Schritt soll der Arbeitsentwurf dann zu einem Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz weiterentwickelt werden.

Lehrpraxen – eine Herausforderung

Die ärztliche Ausbildung soll wie bisher ein Studium der Medizin von 5.500 Stunden und einer Dauer von sechs Jahren an einer Universität umfassen. Ein Wermutstropfen für die angehenden Ärzte: Die von den Studenten geforderte verpflichtende Vergütung nach BAföG-Sätzen hat das Ministerium nicht aufgegriffen.

Der Medizinische Fakultätentag (MFT) hat den Entwurf mit einem lachenden und einem weinenden Auge aufgenommen. Insgesamt habe das Gesundheitsministerium eine konkrete Diskussionsgrundlage geschaffen.

Eine Herausforderung für die Universitäten werde allerdings die Rekrutierung einer großen Anzahl allgemeinmedizinischer Lehrpraxen werden.

Dies und weitere Anforderungen würden „sicherlich umfangreiche zusätzliche Ressourcen und Finanzmittel“ erfordern, heißt es in der Pressemitteilung des MFT.

Innovationsklausel in der Kritik

Die mit dem Arbeitsentwurf erstmalig verankerte Ausrichtung am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) greife allerdings maßgeblich Vorarbeiten des Fakultätentags auf, sagte Professor Matthias Frosch, Präsident des MFT.

Sie solle prägend für kompetenzorientierte Lehre und die Prüfungen werden. Auch die Digitalisierung und die Wissenschaftlichkeit des Medizinstudiums würden mit dem Entwurf konkret verankert.

Kritisch sieht der MFT eine sogenannte Innovationsklausel, die eine Verkürzung der Studiendauer um ein Jahr zum Ziel hat. Dies soll unter anderem dadurch ermöglicht werden, dass die Zeiten für das Praktische Jahr (PJ) reduziert werden können oder die im Entwurf neu eingeführte wissenschaftliche Projektarbeit im Rahmen dieser Klausel wieder entfallen kann.

Das sei mit der im Masterplan 2020 geforderten Stärkung der Patientensicherheit nur schwer zu vereinbaren, sagte Frosch. Hier seitens des Staates einzugreifen, bezeichnete der MFT-Präsident als „zu kleinteilig“. Flexibilität im Studium könnten die Fakultäten am besten in Eigenregie erreichen.

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